Trotz eingeschränkter Indikation

Metamizol: Verordnungen steigen weiter

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Berlin -

Metamizol-haltige Arzneimittel sind nur zur Behandlung von starken Schmerzen zugelassen. Für den Wirkstoff wurde die Indikation eingeschränkt. Doch die Zahl der Verordnungen steigt und mit ihr die Anzahl der gemeldeten Nebenwirkungen, wie das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (Dapi) informiert. Im Jahr 2022 wurden 64 Prozent mehr Tagesdosen pro 1000 gesetzlich Versicherten abgegeben als im Jahr 2013.

Agranulozytose und hypotensive Reaktion gehören zu den bekannten schwerwiegenden Nebenwirkungen von Metamizol. Außerdem gab es Anfang des Jahres ein Update zum Risiko von möglichen Leberschäden unter Metamizol. Grund genug, das Arzneimittel in anderen Ländern wie beispielsweise USA, Großbritannien und Schweden vom Markt zu nehmen.

In Deutschland ist Metamizol seit 1987 verschreibungspflichtig und Kombinationspräparaten wurde zu Zulassung entzogen. Hinzu kommt die Einschränkung der Indikation. Das nicht-opioide Pyrazolonderivat ist nur zur Behandlung von starken Schmerzen zugelassen. Hierzu gehören akute Schmerzen nach Verletzung oder Operation, Schmerzen bei Koliken und Tumorschmerzen. Bei anderen starken akuten oder chronischen Schmerzen darf Metamizol nur angewendet werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht angezeigt sind. Außerdem kann der Wirkstoff bei hohem Fieber, das nicht auf andere Maßnahmen anspricht, angewendet werden.

Metamizol-Verordnungen plus 64 Prozent

Doch ein Rückgang der Verordnungen ist nicht zu verzeichnen. Das DAPI hat untersucht, wie sich die Verordnungszahlen bei gesetzlich Versicherten von 2013 bis 2022 entwickelt haben. Das Ergebnis: Im Jahr 2022 wurde mit 10 definierten Tagesdosen pro 1000 Versicherte (DID) 64 Prozent mehr Metamizol verordnet als im Jahr 2013 mit 6,1 DID. In Packungen sind das 31 Millionen vs. 17,3 Millionen.

Nebenwirkungen sind vermeidbar

Mehr Verordnungen führen zu mehr Nebenwirkungen. „Die Meldungen von Nebenwirkungen haben im Zeitraum 2010 bis 2020 ebenfalls zugenommen“, so das DAPI. Ein Teil von ihnen wäre vermeidbar, wir die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) im Frühjahr mitteilte. Ein Großteil der gemeldeten Fälle einer Agranulozytose unter Metamizol hätte vermieden werden können, weil die Anwendung bei etwa einem Viertel der Betroffenen außerhalb der zugelassenen Indikation stattfand. Bei einem weiteren Fünftel war die Indikation sogar unklar.

„Bei der Verordnung sollte beachtet werden, dass Metamizol nicht zur Behandlung leichter bis mittelstarker Schmerzen zugelassen und auch nicht Mittel erster Wahl zur Fiebersenkung ist.“

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