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Urologika

L-Methionin fliegt aus Erstattung

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Arzneimittel mit dem Wirkstoff L-Methionin können künftig nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen verschrieben werden. Die zur Behandlung von neurogenen Blasenstörungen angewendeten Urologika gehörten bislang zur Ausnahmeliste von nicht verschreibungspflichtigen Präparaten, die aus medizinischen Gründen zu Lasten der Kassen verschrieben dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, L-Methionin von der OTC-Liste zu streichen.

Bei einer neurogenen Blasenstörung ist die Verbindung zwischen der Blase und dem Nervensystem ganz oder teilweise unterbrochen. Die Folgen sind Inkontinenz und wiederkehrende Harnwegsinfekte. Arzneimittel mit der Aminosäure Methionin säuern den Urin an und sollen dadurch das Bakterienwachstum verhindern. Der Wirkstoff soll zudem die Neubildung von Harnsteinen bremsen und die Wirkung von Antibiotika verbessern, die ihr Optimum in saurem Urin entfalten.

Zuvor hatte schon das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seiner Bewertung keinen Zusatznutzen feststellen können. Die einzige verfügbare Studie hatte damals weder Hinweise auf einen Nutzen noch auf einen Schaden geliefert.

Der G-BA-Beschluss wird nun dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Wenn das Ministerium nichts beanstandet, tritt der Beschluss nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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