Intravenöse Darreichungsformen

Aspirin: Versorgungsmangel festgestellt

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat für acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel in intravenösen Darreichungsformen einen Versorgungsmangel ausgesprochen. Der Engpass wurde im Bundesanzeiger bekanntgegeben.

Das BMG hat einen Versorgungsmangel bei acetylsalicylsäurehaltige Arzneimittel in intravenösen Darreichungsformen festgestellt. Die Feststellung erlaubt den zuständigen Behörden der Länder nach Maßgabe des § 79 Abs. 5 und 6 Arzneimittelgesetz (AMG) im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes zu gestatten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 14. August 2025 erlassen.

Weiterhin hat das BMG festgestellt, dass der Versorgungsmangel bei folgenden Arzneimitteln beziehungsweise Arzneimittelgruppen nicht mehr vorliegt oder angepasst wurde:

  • nirsevimabhaltige Arzneimittel
  • folinsäurehaltige Arzneimittel
  • fosfomycinaltige Arzneimittel
  • natriumperchlorathaltige Arzneimittel
  • isotonische natriumchloridhaltige Lösungen

Für antibiotische Säfte für Kinder gilt eine teilweise Aufhebung des Versorgungsmangels. Für Wirkstoffe wie Erythromycin, Clindamycin, Cotrimoxazol und Cefuroxim bestehen aber weiterhin Engpässe.

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