Unterlassene Hilfeleistung

Keine Strafe für Traubenzucker-Apotheker

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Berlin -

Den Osnabrücker Apotheker, der sich wegen mutmaßlich unterlassener Hilfeleistung verantworten musste, erwarten keine weitere Strafen: Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sieht die Apothekerkammer Niedersachsen von Disziplinarmaßnahmen ab. Das laufende Ermittlungsverfahren war demnach bereits im Januar gegen eine Zahlung von 500 Euro eingestellt worden.

Der Apotheker soll im Herbst 2013 einem unterzuckerten 15-jährigen Mädchen keinen Traubenzucker gegeben haben. Die Patientin soll schwitzend und zitternd in die Apotheke gekommen sein, ihre Notlage geschildert und um Traubenzucker gebeten haben. Der Apotheker hatte allerdings keine Proben mehr vorrätig und wollte kein kostenpflichtiges Produkt abgeben.

Über seinen Anwalt hatte er mitteilen lassen, dass das Mädchen „keinerlei Anzeichen einer Unterzuckerung“ gezeigt habe. Er habe die fordernde junge Frau falsch eingeschätzt – andernfalls hätte er ihr natürlich geholfen. Die Patientin war schließlich in eine andere Apotheke gegangen und hatte dort Traubenzucker bekommen.

Der Vater des Mädchens hatte sich bei der Apothekerkammer Niedersachsen beschwert. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung aufgenommen.

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