Rezeptbetrug

Zwei Jahre auf Bewährung für Apotheker

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Berlin -

Das Amtsgericht Neu-Ulm hat einen Apotheker und drei Ärzte wegen Rezeptbetrugs verurteilt. Gegen den Apotheker, den die Richter als Drahtzieher des Systems sahen, wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt. Der 77-Jährige hat einem Gerichtssprecher zufolge seine Apotheke bereits abgegeben und 150.000 Euro an die Krankenkassen gezahlt. Die beteiligten Ärzte wurden ebenfalls zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt.

Der Apotheker und die Ärzte sollen zwischen 2004 und 2009 in 2700 Fällen Rezepte gefälscht haben: Die Ärzte sollen massenhaft Blanko-Rezepte ausgestellt haben, die der Apotheker doppelt abgerechnet haben soll – mit Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Rezepte sollen zudem auf Patienten ausgestellt worden sein, ohne dass diese die Medikamente erhielten. Der Apotheker soll Praxiszubehör als vergünstigten Klinikbedarf deklariert, aber gewinnbringend in den freien Verkauf gegeben haben. Den Krankenkassen soll ein Schaden von rund 200.000 Euro entstanden sein.

Die Ärzte sollen an dem Gewinn aus dem Rezeptbetrug finanziell beteiligt worden sein: Sie sollen 1000 Euro pro Quartal erhalten haben. Außerdem sollen sie vergünstigt Medikamente, Spritzen und Infusionen für den Praxisbedarf erhalten haben. Zwei Chirurgen wurden zu elf- beziehungsweise achtmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Einer der Mediziner erklärte, finanzielle Nöte hätten ihn dazu bewegt, mitzumachen: Er habe immer wieder teure Medikamente aus eigener Tasche bezahlen müssen, weil die Kassen sie nicht übernehmen wollten.

Gegen eine Anästhesistin, der lediglich drei Fälle nachgewiesen wurden, verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro. Das Verfahren gegen einen vierten Arzt, der in acht Fällen beteiligt gewesen sein soll, wurde gegen eine Geldauflage von 3000 Euro eingestellt.

Die Krankenkassen waren 2009 auf den Rezeptbetrug aufmerksam geworden: Die Kriminalpolizei Neu-Ulm hatte daraufhin zahlreiche Praxen, Wohnungen und zwei Apotheken durchsucht. Insgesamt habe es Verfahren gegen mehr als zehn Ärzte gegeben, so der Sprecher des Amtsgerichts.

Das Verfahren gegen den jetzt verurteilten Apotheker und die Ärzte sei das größte gewesen. Die Beteiligten hätten eine „verfahrensbeendende Absprache“ getroffen, ihre Taten eingeräumt und Reue gezeigt. Die Strafen der Ärzte seien daher so bemessen worden, dass sie die Approbation nicht betreffen. Legt keiner der Beteiligten Rechtsmittel ein, wird das Urteil in der kommenden Woche rechtskräftig.

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