Nach offiziellen Zahlen haben die Apotheken im vergangenen Jahr 637 Millionen Euro mit Hilfsmitteln zulasten der Krankenkassen umgesetzt. Das entspricht nicht einmal einem Zehntel der Gesamtausgaben der Kassen in diesem Bereich. Aufgrund der aufwändigen Präqualifizierung für einzelne Versorgungsbereiche könnten künftig noch mehr Apotheken aussteigen. Eine Apothekerin aus Brandenburg etwa hätte gerne Bandagen abgegeben – darf aber nicht.
Die Apotheke ist neu errichtet und frisch eröffnet – geräumige, moderne Offizin, eine top ausgestattete Rezeptur. Trotzdem erfüllt die Apotheke nicht alle Voraussetzungen der Kassen, um Patienten mit Bandagen versorgen zu dürfen. Denn gemäß den Eignungskriterien wäre dazu eine behindertengerechte Toilette notwendig.
Bei der Planung der Apotheke war nur ein nicht barrierefreies Bad für die Mitarbeiter vorgesehen. Die Vermieterin hätte die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung auch nicht übernommen. Ein nachträglicher Umbau ist aufgrund der Räumlichkeiten ebenfalls nicht möglich.
Die Apothekerin sieht allerdings auch keine Notwendigkeit für die Ausstattung. Direkt nebenan ist ein großes Therapiezentrum mit Physio-, Ergo- und Logopäden, das über ein barrierefreies WC verfügt. Die Apotheke hatte die Zusage, dass gehbehinderte Kunden dieses bei Bedarf benutzen dürfen. Doch das reichte bei der Betriebsbegehung nicht aus. Der Antrag wurde abgelehnt, die standeseigene Agentur für Präqualifizierung ließ nicht mit sich reden.
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