Lebensmittelkontamination

Paprikapulver: Verdacht auf Schimmelpilzgift

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Hanau/Berlin -

Wegen einer möglicherweise krebserregenden Substanz ruft die Hanauer Firma Giba ein Gewürz zurück. Betroffen ist „Paprika Edelsüss“ der Marken Sahra und Hira mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2021. Das Produkt sei in Hessen, Niedersachsen und dem Saarland verkauft worden, heißt es. Kunden können es zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Bei amtlichen Untersuchungen war eine Überschreitung der Höchstmenge für das Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) festgestellt worden.

OTA wirkt nieren- und leberschädigend und wird wegen seiner krebserzeugenden Wirkung bei Versuchstieren von der Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) als eine für den Menschen möglicherweise krebserzeugende Substanz eingestuft. Außerdem ist es ein Nervengift, wirkt erb- und fruchtschädigend und greift das Immunsystem an. Die Niere ist das Hauptzielorgan des Toxins. Es wirkt sich zudem negativ auf die männliche Reproduktionsfähigkeit aus.

OTA wird von verschiedenen Schimmelpilzen der Aspergillus- und Penicillum-Arten produziert und ist eines der am häufigsten vorkommenden Mykotoxine, die Lebensmittel kontaminieren. Da die Penicillien und Aspergillen neben OTA noch eine Reihe anderer Toxine bilden können, kommt die Substanz häufig zusammen mit sogenannten Begleittoxinen vor, zum Beispiel Citrinin und Penicillinsäure.

Das Toxin entsteht überwiegend während der fehlerhaften Weiterverarbeitung, beispielsweise durch ungünstige Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen bei Ernte, Trocknung, Verarbeitung, Transport und Lagerung der Pflanzenprodukte. Es kann nach einem Pilzbefall hauptsächlich in verschiedenen Getreidearten wie Hafer, Gerste, Weizen, Roggen, Reis, aber auch in vielen Obst- und Gemüsearten gebildet werden.

Auch Verarbeitungserzeugnisse wie Wein, Obst- und Gemüsesäfte sowie Bier können Ochratoxine enthalten. Außerdem werden diese Stoffe in Fruchtgewürzarten, Kaffee, Kakao und deren Verarbeitungserzeugnissen gefunden. Das Toxin bleibt beim Kochen, Braten, Rösten oder Backen größtenteils erhalten, so dass nur die Vermeidung von Schimmelbefall zur Reduktion der Toxinbelastung führen kann.

Die Experten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellten für den Menschen eine maximal tolerierbare Menge für die wöchentliche Aufnahme (tolerable weekly intake, TWI) an OTA von 120 ng/kg Körpergewicht auf. Die akute Toxizität ist sehr hoch, die LD50-Werte liegen je nach untersuchter Tierart zwischen 2 und 20 mg/kg Körpergewicht.

Die Ochratoxine sind Verwandte der Isocumarinderivate, die mit ß-Phenylalanin peptidartig verbunden sind. Unter natürlichen Bedingungen wurde bisher fast ausschließlich Ochratoxin A nachgewiesen. Neben OTA gibt es auch Ochratoxin B, C und D. Allerdings kommen diese Substanzen vergleichsweise viel seltener und in erheblich geringeren Mengen in Lebensmitteln vor.

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