Infektionskrankheiten

Masern-Wette soll vor den BGH

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Ravensburg -

Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren will der Mediziner David Bardens unbedingt vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Er habe eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, sagte eine BGH-Sprecherin heute und bestätigte einen Bericht der Schwäbischen Zeitung. 

Gibt der BGH dieser Beschwerde statt, könnte der Arzt gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen: Bardens hatte dort im Februar einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren. Das OLG ließ eine Revision damals nicht zu.

Der Zwist zwischen Impfgegner und Mediziner schwelt schon länger: Lanka hatte 2011 im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Der Saarländer Bardens hatte daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht den Nachweis seitdem als erbracht an. Da der Impfgegner nicht zahlte, zog er vor das Landgericht Ravensburg, das ihm im März 2015 Recht gab – und Lanka zur Begleichung der Wettschulden verpflichtete.

Doch das Oberlandesgericht urteilte im Februar völlig anders: Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, begründeten die Richter. Da bestimme allein der Auslober die Regeln – und eben auch, für welchen Beleg oder Nachweis er die Prämie zahle. Der Impfgegner sei daher nicht verpflichtet, dem Mediziner die 100.000 Euro zu geben.

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