E-Zigaretten

Händler mahnen Ministerium ab

, Uhr

Der Verband des eZigarettenhandels hat dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) Unterlassungs- und Widerrufserklärungen zukommen lassen. Die BzgA hatte zuvor behauptet, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der dauerhaften Inhalation des in den E-Zigaretten enthaltenen Propylenglykols nicht geklärt seien. Das NRW-Ministerium hatte den Verkauf der elektronischen Glimmstängel außerhalb von Apotheken sogar verboten.

Aus Sicht der E-Zigarettenhändler haben die beiden Institutionen zahlreiche unkorrekte Informationen verbreitet: „Diese Falschaussagen hatten für eine Vielzahl von Händlern spürbare Umsatzrückgänge zur Folge“, heiß es in einer Mitteilung. Zudem sei die Öffentlichkeit in Deutschland verunsichert worden.

Ziel der Unterlassungs- und Widerrungserklärungen sei „die Anregung zu einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung über die elektrische Zigarette im Interesse des Handels und der Öffentlichkeit“.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Kürzungen für pflegende Angehörige
Rente, Pflege, Wahlen: Volles Programm im Herbst
46 Minuten extra wegen Austausch
Lieferengpässe: Ärzte am Limit
Mehr aus Ressort
Team kämpft um Kollegen
Apotheker muss als PKA arbeiten
„Es geht um die Zukunft unserer Kinder“
Kinder und soziale Medien: Ärzte kritisieren Elternversagen

APOTHEKE ADHOC Debatte