Silikonskandal

PiP: AOK will vor den EuGH

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Nürnberg -

Der TÜV Rheinland muss nicht für Behandlungskosten im Zusammenhang mit Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) aufkommen. Eine entsprechende Klage der AOK Bayern hat das Landgericht Nürnberg-Fürth jetzt abgewiesen. Die Krankenkasse hatte vom TÜV Rheinland Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro verlangt.

Diese Kosten seien entstanden, um 27 versicherten Frauen die minderwertigen Brustimplantate wieder zu entnehmen, so die Kasse. Der TÜV Rheinland hatte die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers geprüft. Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen implantiert. In Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen.

Ein AOK-Sprecher sagte, die Entscheidung des Landgerichts sei nur schwer nachvollziehbar. Der TÜV habe pflichtwidrig gehandelt und seine Überwachungs- und Kontrollfunktion im Zusammenhang mit den PIP-Brustimplantaten nur unzureichend ausgefüllt. Die Kasse prüft jetzt, welche Rechtsmittel gegen die Abweisung der Klage eingelegt werden können.

„Patientensicherheit wird in Frankreich offensichtlich deutlich höher bewertet“, sagte AOK-Chef Dr. Helmut Platzer. Das Handelsgericht in Toulon hatte den TÜV Rheinland im November 2013 verurteilt, rund 1700 Frauen je 3000 Euro Schadensersatz und 400 Euro Anwaltskosten zu zahlen. Der TÜV hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus. Möglicherweise sei eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erforderlich, um hier eine abschließende Klärung herbeizuführen, so die AOK.

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