5. Strafsenat

BGH: Ärzte müssen sterbewillige Menschen nicht retten

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Leipzig -

Ärzte sind nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) heute in Leipzig entschieden.

Er bestätigte damit zwei Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt.

Zwei Mediziner hatten körperlich kranke Menschen nach der Einnahme tödlicher Medikamente bis zum Tod begleitet. Maßnahmen zur Rettung ergriffen sie nicht. Sie wurden wegen Tötungsdelikten angeklagt. In beiden Fällen sei es der klare Wille der Patienten gewesen, ihr Leben zu beenden, so die Gerichte.

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