Versandapotheken

OLG Köln verbietet DocMorris-Boni

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Berlin -

Die Versandapotheke DocMorris hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) zwei Verfahren um ihre Rx-Boni verloren. In beiden Fällen ging es um frühere Rabattangebote der Versandapotheke. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das OLG hat in beiden Hauptsacheverfahren keine Revision zugelassen.

DocMorris hatte Kunden früher bis zu 15 Euro Rabatt bei der Bestellung rezeptpflichtiger Arzneimittel gewährt. Da die Versandapotheke daran auch nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Bundesgerichte zu den Boni der Europa Apotheek Venlo festgehalten hatte, ging die Sache vor Gericht. Das OLG hat jetzt in zweiter Instanz bestätigt, dass sich auch DocMorris an die deutschen Preisvorschriften halten muss.

In dem zweiten Verfahren ging es um die Rezeptprämie, auf die DocMorris zwischenzeitlich umgestellt hatte. Dabei erhielten Kunden bis zu 15 Euro, wenn sie rezeptpflichtige Arzneimittel bestellten und gleichzeitig an einem Medikationscheck teilnahmen.

Die Prämie wurde schon im Eilverfahren verboten, DocMorris musste wegen Verstößen gegen die gerichtlichen Auflagen wiederholt Ordnungsgelder zahlen. Nun ist mit dem OLG-Urteil auch das Hauptsacheverfahren zu dieser Prämie abgeschlossen.

DocMorris hatte zwischenzeitlich die Boni jedoch erneut umgestellt. Der obligatorische Rabatt von einem Euro pro Rx-Bestellung wurde gestrichen, dafür wurde die Fragebogenprämie auf bis zu 20 Euro erhöht.

Das Landgericht Köln sah auch in dieser Version eine Umgehung der Preisbindung und verhängte erneut Ordnungsgelder gegen DocMorris. Die Versandapotheke wurde mittlerweile zu Zahlungen von insgesamt 500.000 Euro verdonnert.

Die 20-Euro-Prämie liegt im einstweiligen Verfügungsverfahren derzeit ebenfalls beim OLG Köln. Das Hauptsacheverfahren hierzu steht noch aus. DocMorris hat aber inzwischen aufgegeben und die Prämie komplett gestrichen.

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