Versandapotheken

DocMorris muss TÜV-Siegel nicht erklären

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Berlin -

Versandapotheken geben sich viel Mühe, um sich von der illegalen

Konkurrenz abzugrenzen. „Ausgezeichnete Sicherheit – von Experten

bescheinigt“, heißt es etwa auf der DocMorris-Seite. Als Referenzen

folgen DIMDI-Siegel und Verbandslogo, Trusted-Shop und TÜV-Plakette –

alles verlinkt und mit den individuellen Detailinformationen hinterlegt.

So weit, so gut. Bei einer Coupon-Aktion hatte DocMorris dagegen

einfach nur damit geworben, TÜV-geprüft zu sein. Das war dem Verband

Wirtschaft im Wettbewerb zu wenig. Doch das Landgericht Düsseldorf (LG)

wies eine entsprechende Klage ab.

Auf den Coupons waren die Vorteile von DocMorris aufgezählt worden: hochwertige Versorgung, keine Versandkosten für Neukunden und TÜV-geprüft. Klingt gut, sagt aber wenig. Den Wettbewerbshütern zufolge ist die Werbung mit dem TÜV-Siegel deshalb unzulässig, wenn der Kunde nicht herausfinden kann, was konkret untersucht wurde: Umweltmanagement? Beratung? Qualitätssicherung?

Der Verband zog vor Gericht. Laut Antrag sollte DocMorris verboten werden, mit dem TÜV-Siegel zu werben ohne gleichzeitig eine Fundstelle anzugeben, bei der Verbraucher weitere Details zur Zertifizierung erhalten.

Das LG lehnte dies ab: TÜV-Plaketten seien etwas anderes als Qualitätssiegel à la Stiftung Warentest. Es handele sich nicht um einen Produkttest, sondern um ein Zertifizierungsverfahren. In der Außendarstellung gehe es daher um das Zertifikat, nicht um die konkret geprüften Inhalte.

Der Wettbewerbsverband will nun die Urteilsgründe prüfen. Auf der DocMorris-Website und den weiterführenden Links erfährt man übrigens zumindest in groben Zügen, auf welche Bereiche der Qualitätssicherung sich das TÜV-Zertifikat bezieht: „Beschaffung und Vermarktung von pharmazeutischen Produkten innerhalb Europas. Pharmazeutische Prüfung, Qualitätskontrolle und Freigabe von Bestellungen und Lieferungen unter Einhaltung aktueller Datenschutzrichtlinien. Pharmazeutische Beratung und Betreuung einschließlich Wechselwirkungs- und Dosierungskontrolle.“

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