Hüffenhardt

DocMorris-Automat: Apotheker ziehen vor Gericht

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Berlin -

Der nächste Angriff auf den Arzneimittelautomaten von DocMorris läuft: Beim Landgericht Mosbach ist nach Informationen von APOTHEKE ADHOC der Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingegangen. Drei Apotheker aus der Region wollen das Terminal in Hüffenhardt verbieten lassen. Sie beantragen die sofortige Schließung – inklusive der OTC-Abgabe.

DocMorris hatte am 19. April in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt sein Abgabe-Terminal eröffnet. Zwar ließen die Aufsichtsbehörden den Automaten nach nur 48 Stunden wieder schließen, doch die Klage der Versandapotheke hat aufschiebende Wirkung bezüglich der OTC-Abgabe. Nicht weniger als die Apothekenpflicht steht auf dem Spiel. Rezepte dürfen am Automaten dagegen weiterhin nicht abgegeben werden.

Damit wollten sich drei Apotheker aus der Region nicht zufrieden geben. Beate Rock, Inhaberin der Rock-Apotheken in Kirchhardt und Bad Rappenau, Dagmar Schäfer von der Schildwach-Apotheke in Epfenbach und Thomas Grzesiak, Inhaber der Stadt-Apotheke in Neckarbischofsheim mahnten – unterstützt von ihrem Großhändler Noweda – DocMorris wegen des Betriebs des Terminals ab. Da die Versandapotheke erwartungsgemäß keine Unterlassungserklärung abgab, ziehen die Apotheker nun vor Gericht. Erste Station ist das LG Mosbach, das Berufungsgericht wäre das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG).

Mit einer Entscheidung im Eilverfahren ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Je nach dessen Ausgang bleibt das Terminal dann bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschlossen oder in Betrieb. Ganz unabhängig davon läuft parallel das verwaltungsrechtliche Verfahren um das Verbot der Aufsichtsbehörde. DocMorris muss beide Verfahren gewinnen, um das Terminal in Zukunft zu betreiben.

Ihre Strategie werden beide Seiten bis zur mündlichen Verhandlung für sich behalten, aber ein paar Anhaltspunkte gibt es nach Lage der Dinge: So hatte DocMorris gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe lediglich die Lagerung von Arzneimitteln angezeigt. Demnach handelt es sich aus Sicht der Zur Rose-Tochter offenbar um eine Spielart des Versandhandels. Die Beratung kann via Videoschaltung erfolgen, die Abgabe aus dem Kommissionierautomaten wird ebenfalls von Heerlen aus gesteuert. Vor Ort gibt es nur „Welcome-Managerinnen“, die den Kunden bei Bedarf helfen.

Für die Gegenseite dürfte es gerade als Versand-untypisch gelten, dass ein Kunde zu einem Lager geht und dort seine Ware abholt. Auch kann bei der Befüllung des Kommissionierautomaten für DocMorris noch gar nicht feststehen, wer das konkrete Päckchen letztlich kauft. Die „Bestellung“ findet schließlich auch erst in der Kabine statt.

Aus dieser Perspektive betreibt DocMorris in Hüffenhardt keinen Versandhandel, sondern eine Apotheke. Denn die Lagerung von Arzneimitteln und Abgabe an Endverbraucher dürfen als typische Merkmale gelten. Eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke hat DocMorris nach aktuellem Kenntnisstand nicht beantragt, zumal dies aus verschiedenen Gründen aussichtslos gewesen wäre.

Aber reicht es aus, sich nur nicht Apotheke zu nennen? Wenn die Gerichte DocMorris die Versandhandel-Version nicht abkaufen, dann verstößt der Betrieb des Terminals gleich gegen mehrere Gesetze, angefangen beim Apothekengesetz (ApoG), das für den Betrieb einer Apotheke die Erlaubnis der zuständigen Behörde vorschreibt. Ferner ist das §43 Arzneimittelgesetz (AMG) berührt, der das Inverkehrbringen von Medikamenten regelt: entweder aus der Apotheke oder „im Wege des Versandes“.

Gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist die Abgabe von Arzneimitteln „berechtigten Betrieben“ vorbehalten. Aber die ApBetrO beinhaltet noch eine speziellere Norm, die zumindest die Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel erschweren dürfte: Apotheker müssen jede Änderung auf der Verschreibung vermerken und unterschreiben.

Unterstützt werden die klagenden Apotheker von der Noweda. Der Essener Großhändler hat im Namen der Kunden eine Frankfurter Kanzlei mit der Klage beauftragt. Die Genossenschaft hat angekündigt, die Gerichtskosten für jedes Mitglied zu übernehmen, das gegen diesen oder etwaige weitere Automaten von DocMorris juristisch vorgehen will. Bislang geht es nur um Hüffenhardt.

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