Tetesept darf auf der Verpackung seiner „Eukalyptusöl Kapseln Nase & Kopf“ nicht mehr damit werben, dass sie „wirksam“ Nase und Atemwege befreien. Damit gab das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) dem Kläger teilweise Recht.
Das OLG argumentiert, dass man grundsätzlich annehme, dass zugelassene Arzneimittel wirksam seien. Der Begriff suggeriere darum eine besondere Wirksamkeit jenseits der üblichen. Die Aussage einer „unbeschwerten“ Atmung ließ der Senat ebenfalls nicht durchgehen. Das Wort vermittele Lebensfreude und positive Stimmung.
In Ordnung fand das OLG die Bewertung „löst den festsitzenden Schleim“. Diese Aussage sei vom Anwendungsgebiet „Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim“ gedeckt. Gleiches trifft auf die Aussage „befreien Nase und Atemwege“ zu. Es handele sich dabei um eine Information über Krankheitsverlauf und Genesung.
An der Behauptung „nimmt das Druckgefühl im Kopf“ konnte der Senat ebenfalls nichts Irreführendes finden. Die Verbraucher würden kaum denken, dass das Mittel gegen jedes Druckgefühl im Kopf oder gar gegen Kopfschmerzen helfen würde, sondern das Lösen des Druckgefühls als Ergebnis des abtransportierten Schleims verstehen.
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