KBV-Zertifizierung abgeschlossen

Telemedizin: GKV zahlt Kry-Sprechstunden

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Berlin -

Der Telemedizin-Anbieter Kry hat einen der wichtigsten Meilensteine genommen: Ab sofort kann eine Abrechnung der Videosprechstunden über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erfolgen. Damit sind sie nun in der GKV voll erstattungsfähig und für die Patienten kostenlos.

Kommt er nun oder kommt er nicht – oder ist er etwa schon da, der Durchbruch der Telemedizin? Die Behandlung per Videochat erfreut sich nicht zuletzt dank der Covid-19-Pandemie wachsender Beliebtheit und Akzeptanz. Doch für die meisten Deutschen gibt es noch eine große Hürde: die Kosten. Denn vielen Patienten wollen kein Geld für einen Service ausgeben, den sie beim Hausarzt kostenlos erhalten. Die Erstattungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt damit als eine der wichtigsten Wegmarken bei der Etablierung der Telemedizin in der Regelversorgung.

Deshalb sind es große Nachrichten für Kry, die das schwedische Unternehmen am Dienstag vermelden konnte: TÜV IT hat das für die KBV-Abrechnung notwendige Zertifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. „Damit können auch in Deutschland tätige Ärzte nun allen Patienten telemedizinische Leistungen ohne Zusatzkosten über Kry anbieten – unabhängig davon, ob diese privat oder gesetzlich versichert sind“, so das Unternehmen.

„Jetzt können alle Patienten schnell und unkompliziert medizinische Hilfe auf hohem Niveau erhalten – von der Terminvereinbarung über Diagnose und Beratung bis zu Rezept und Krankschreibung“, so Deutschlandchef Daniel Schneider. „Die Etablierung der Video-Sprechstunde als Baustein der Gesundheitsversorgung und als ein treibender Faktor der Digitalisierung des Gesundheitssystems wird das Leben vieler Patienten verändern und verbessern – wir freuen uns darauf, dies in Partnerschaft mit unseren Kry-Partnerärzten weiter auszubauen.“

Denn auch für die biete die Abrechenbarkeit der Video-Sprechstunde durch alle Kassen attraktive Verdienstmöglichkeiten gemäß Gebührenordnung (GOÄ) und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM). Zudem könne das Angebot die Auslastung und Effizienz der eigenen Praxis steigern und biete einen zusätzlichen Mehrwert für das Praxis-Portfolio.

Kry ist nicht der erste Telemedizinanbieter in Deutschland, der voll erstattungsfähig ist. Bereits seit Ende Mai ist die frisch-gebackene Zur-Rose-Tochter Teleclinic KBV-zertifiziert. Drei Punkte seien dabei zentral gewesen, erklärte kurz darauf Gründerin und Geschäftsführerin Katharina Jünger: die KBV-Zertifizierung, die Patientenaufnahme und die Abrechnung. Während die KBV vor allem auf sicherheitsrelevante Aspekte geschaut habe, hätten sich bei der Patientenaufnahme ganz praktische Fragen gestellt, nämlich wie die Versichertenkarte zum Arzt kommt. Physisch muss sie das aber gar nicht, deshalb können Patienten ihre Versichertendaten künftig in eine Maske eingeben und dem Arzt dann durch kurzes Vorzeigen nochmal einen Abgleich mit dem Lichtbild ermöglichen.

Am anspruchsvollsten sei allerdings der dritte Punkt gewesen: ein möglichst einfaches Abrechnungsmodell für die Ärzte. „Das Thema Online-Sprechstunden ist nur dann für Patienten und Ärzte interessant, wenn es in die Standardprozesse eingefügt werden kann. Es muss so einfach in den Alltag hereinpassen, dass es keinen weiteren Aufwand bedeutet“, sagt Jünger. Deshalb habe Teleclinic die gesamte Dokumentation und Abrechnung in seine Plattform integriert.

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