Stiftung Warentest

Apotheker haften für Produktfotos

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Berlin -

Urteil: Sehr gut – Hersteller, die bei einem Test vorn liegen, werben gern mit dem Ergebnis. Die Stiftung Warentest hat nun Lizenzverträge eingeführt, um so Missbrauch mit dem Siegel zu unterbinden. Hersteller müssen nun bis zu 25.000 Euro zahlen, wenn sie mit dem Siegel werben wollen. Auch Apotheken müssen aufpassen: Sie dürfen Abbildungen von Produkten, auf denen Siegel zu sehen sind, nur verwenden, wenn der Hersteller die Lizenzgebühr gezahlt hat.

Das neue Lizenzsystem hat die Stiftung Warentest eingeführt, weil immer wieder Missbrauch mit dem Logo betrieben wurde: „Da wurden positive Urteile auf andere Produkte über­tragen, es wurde mit uralten Noten geworben oder Produkte nach dem Test sogar verändert“, so Stiftungsvorstand Hubertus Primus. Bisher habe man wenig Möglichkeiten gehabt, dies zu unterbinden.

Bislang hätten die Unternehmen lediglich eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnen müssen, so Primus. Diese habe dem Wettbewerbsrecht unterlegen, sodass nur Konkurrenten oder der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Verstöße hätten vorgehen können. In Zukunft könne hingegen auch die Stiftung Warentest selbst oder der Dienstleister tätig werden.

Die Vermarktung der Lizenzen soll über die RAL GmbH laufen, die zum Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung gehört. Die Lizenzen sollen künftig maximal zwei Jahr laufen. Unternehmen können zwischen einem Silber- und einem Goldmodell wählen. Letzteres erlaubt auch die Abbildung des Siegels in TV- und Kinowerbung.

Für zwei Jahre Werbung im Silbermodell werden beispielsweise 10.000 Euro fällig, für das Goldmodell sogar 25.000 Euro. Für 7000 beziehungsweise 15.000 Euro können Hersteller ein Jahr lang mit dem Logo werben. Die rein textliche Werbung ist einem RAL-Sprecher zufolge weiterhin kostenfrei.

Das neue System wurde Anfang Juli eingeführt, bis Ende das Jahres gibt es eine Übergangsregelung: Bis dahin dürfen Unternehmen mit dem Logo werben. Ab Januar müssen Apotheker allerdings sicherstellen, dass der Hersteller eine Lizenz erworben hat, wenn sie das Siegel abbilden – beispielsweise auf ihrer Homepage oder in der Versandapotheke.

Will ein Apotheker prüfen, ob der Hersteller eine gültige Lizenz hat, muss er sich derzeit an das Unternehmen selbst wenden. Künftig soll es jedoch einfach werden: „Jede Lizenz hat künftig eine Nummer. Die kann dann online geprüft werden“, erklärt der Sprecher.

„Jeder, der das Logo verwendet, ist dafür verantwortlich“, so der RAL-Sprecher. Verwendeten Apotheken trotzdem Bilder mit dem Siegel, ohne dass eine Lizenz vorliege, würden sie zunächst von RAL angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Erst wenn sich der Anbieter uneinsichtig zeige, werde man womöglich rechtliche Schritte einleiten. „Wir sind kein Abmahnverein“, betont der Sprecher.

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