Versandhandel

Ordermed verteidigt Rezeptdienst

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Berlin -

Über das Internetportal Ordermed können Patienten ihre Folgerezepte direkt beim Arzt anfordern und eine Apotheken mit der Abholung beauftragen. Auf Wunsch liefert diese das Arzneimittel auch nach Hause. Die Wettbewerbszentale sieht das Modell kritisch und will es von Gerichten überprüfen lassen. Ordermed ist sich dagegen sicher, nicht gegen geltende Vorschriften zu verstoßen. Vorsorglich wurden in dieser Woche die Apothekerkammern über das Modell informiert.

 

Ordermed-Chef Markus Bönig versichert gegenüber den Kammern, dass notwendige Untersuchungen beim Arzt nicht ausfallen sollen. Mit Ordermed ließen sich aber viele administrative Arztbesuche reduzieren. Zudem arbeite man bewusst nicht mit Versandapotheken zusammen, damit der unmittelbare Kontakt zwischen Apotheke und Patient erhalten bleibe.

Die Wettbewerbszentrale moniert unter anderem, dass Ärzte quasi genötigt würden, Folgerezepte auszustellen, wenn der Apothekenbotendienst sogar die Versichertenkarte in die Praxis bringt. Damit verstoße der Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht.

Ordermed widerspricht: Schließlich habe der Arzt den Patienten immer schon mindestens einmal behandelt. Zudem würden Folgerezepte schon heute „auf Zuruf“ ausgestellt, heißt es in der juristischen Stellungnahme an die Wettbewerbszentrale, erstellt von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Ein Patient mit einer genetisch bedingten Stoffwechselerkrankung benötige sein Leben lang Medikamente, müsse aber nicht für jedes neue Rezept die Arztpraxis aufsuchen, so das Argument.

 

 

Die Apotheken verstoßen aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO): Das Angebot gehe über die zulässige Form des Botendienstes hinaus – selbst nach der mit der Novelle vorgsehenen Lockerung. Zudem betreibe die Apotheke eine Rezeptsammelstelle, die durch die Verträge mit Ordermed sogar kommerzialisiert sei.

Ordermed weist auch diese Vorwürfe zurück: Entscheidend sei, „dass der Impuls für jedes einzelne Rezept stets vom Patienten ausgeht“, heißt es in dem Gutachten. Abgesehen davon sei angesichts von Pick-up-Stellen das in der ApBetrO bestimmte Rezeptsammelverbot ohnehin verfassungswidrig. Zudem sei es schwer, den Sinn einer Beratungspflicht beim Botendienst zu erkennen, wenn der Gesetzgeber gleichzeitig den Versandhandel in der Anonymität des Internets zulasse.

Jetzt müssen vermutlich die Gerichte entscheiden, denn die Wettbewerbszentrale bereitet nach eigenen Angaben eine Klage vor. Abgesehen von der rechtlichen Würdigung muss Ordermed die Apotheken überzeugen, dass sich die Teilnahme für sie lohnt. Neben der monatlichen Gebühr von – je nach Laufzeit – 75 bis 145 Euro müssen die Apotheken pro Arzneimittel 50 Cent an Ordermed bezahlen. Die Aufnahmegebühr beträgt 177 Euro. Bönig zufolge haben sich bereits 250 Apotheken angemeldet.

 

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