Direktbezug zum HAP – das ist für Apotheken normalerweise ein guter Deal. Doch mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) haben sich die Vorzeichen verändert: Wegen des Großhandelsabschlags liegt der Apothekeneinkaufspreis (AEP) bei hochpreisigen Arzneimitteln unter dem Herstellerabgabepreis (HAP). Der Pharmakonzern Lilly spielt dabei nicht mit und lässt die Apotheken auf dem Großhandelsabschlag sitzen. Der Konzern beruft sich auf die festen Arzneimittelpreise, die Apotheken fühlen sich über den Tisch gezogen.
Hintergrund ist eine Ungenauigkeit im AMNOG: Weil die Marge der Großhändler bei 72 Euro gedeckelt ist, ihr Abschlag von 0,85 Prozent auf den HAP aber nicht, zahlen sie bei Präparaten über 8470 Euro de facto drauf. Die Großhändler hatten den Gesetzgeber auf diese Absurdität hingewiesen, waren aber mit Verweise auf ihre Mischkalkulation nach Hause geschickt worden.
Im Direktvertrieb stehen die Hersteller vor demselben Problem. Dem Vernehmen nach haben die Ambitionen diesbezüglich in diesem Jahr auch spürbar nachgelassen. Lilly löst das Problem anders, Beispiel Humatrope: Das Somatropin-Präparat kostet ab Werk 11.712 Euro. Nach Zuschlag der Großhandelsmarge und Abzug des Großhandelsabschlags liegt der AEP unter HAP: bei 11.684 Euro. Lilly gewährt zwar 1,5 Prozent Skonto; da aber der HAP in Rechnung gestellt wird, überlässt Lilly den Fehlbetrag aus der Großhandelsmarge damit faktisch den Apotheken.
Doch damit verstößt der Hersteller gegen das AMNOG. Im Gesetz ist der Großhandelsabschlag im Direktgeschäft explizit geregelt: „Für Arzneimittel, die Apotheken unmittelbar von pharmazeutischen Unternehmern beziehen, gewähren die pharmazeutischen Unternehmer den Abschlag.“
Eine Stellungnahme des von Lilly steht noch aus. Gegenüber Apotheken argumentiert der Konzern mit der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): Demnach dürfe man die eigenen Präparate per Gesetz nicht unter dem Festpreis abgeben. Tatsächlich fehlt im AMNOG für das Direktgeschäft die Bindung des Großhandelsabschlags an die Großhandelsmarge.
Unabhängig von einer juristischen Bewertung, logisch verfängt das Argument nicht: Denn dieselben Präparate werden 2011 im Großhandel unterhalb des HAP gehandelt – weil es das Gesetz so vorsieht.
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