Versorgungsauftrag

Insulinhersteller im Clinch mit Großhändlern

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Berlin -

Röslers Sparpaket erreicht den Markt. Pünktlich zur Erhöhung des

Herstellerrabatts von 6 auf 16 Prozent hat der dänische Pharmakonzern

Novo Nordisk zum 1. August seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

geändert. Weil der Insulinhersteller dabei seine Skonti rigoros zusammen

gestrichen hat, gehen die ersten Pharmagroßhändler auf die Barrikaden.

Diabetikern in ganz Deutschland drohen Lieferprobleme in den Apotheken.

Mit der Änderung der Geschäfts- und Verkaufsbedingungen trage man den aktuellen Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen Rechnung, erklärte Novo Nordisk auf Nachfrage. Man biete aber weiterhin „angemessene Zahlungsbedingungen“: Angepasst worden sei lediglich der freiwillige Nachlass bei fristgerechter Zahlung. „Hier hat das Unternehmen den Skonto geringfügig verringert und im Gegenzug das Zahlungsziel verlängert.“

Die Großhändler sehen das nicht so gelassen. Sie müssen ihre Rechnungen bei Novo Nordisk innerhalb von 30 Tagen begleichen; bei Zahlung innerhalb von 18 Tagen gibt es neuerdings 0,5 Prozent Skonto. „Absolut marktunüblich“, findet man in der Branche - und bestellt neuerdings per Fax, um handschriftlich auf die alten AGB bestehen zu können.

„Wir bestellen im Moment zu den bestehenden, verhandelten Konditionen, werden aber nicht mehr beliefert“, erklärte eine Gehe-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Deshalb sei die Belieferung der Apotheken mit Produkten von Novo Nordisk im Moment nicht gewährleistet. „Wir sehen es deshalb als unsere Pflicht, unsere Kunden über diesen Versorgungsausfall zu informieren, damit diese rechtzeitig bei Novo Nordisk oder an anderer Stelle bestellen können.“

Allzu viele Möglichkeiten jenseits des Direktgeschäfts könnten den Apotheken schon bald nicht mehr bleiben. Denn auch andere Großhändler sind nicht bereit, die neuen Bedingungen unverhandelt zu akzeptieren. „Die Kürzung war weder angekündigt noch besprochen“, heißt es etwa bei der Sanacorp. „Es geht aber um immense Beträge.“

Und es geht ums Prinzip. Sollte Novo Nordisk mit seiner Strategie Erfolg haben, könnten auch andere Pharmafirmen versuchen, ihre Belastungen durchzureichen. So mancher Großhändler ist noch zuversichtlich, in den für die kommenden Wochen angesetzten Gesprächen mit dem Hersteller eine Lösung zu finden. Schließlich geht es zum großen Teil um Kühlware, die im Direktgeschäft Aufwand verursacht.

Doch auch die Großhändler stecken in der Zwickmühle: Seit einem Jahr gilt für sie eine Belieferungspflicht. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes wurden die Großhändler in den Versorgungsauftrag eingeschlossen - mit Ansprüchen gegenüber den Pharmaherstellern und Verpflichtungen gegenüber den Apotheken. Beim Branchenverband Phagro blieb man auf Nachfrage einsilbig: „Die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen ist Sache jedes einzelnen Unternehmens.“

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