Pharma-Selbstkontrolle

FSA: Verhaltenskodex gilt für alle

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Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ (FSA) hält an der Relevanz seines Kodexes fest: Für Nicht-Mitglieder hätten die Zivilgerichte wiederholt auch festgestellt, dass die Verhaltensregeln verbindlich sind, sagte FSA-Geschäftsführer Michael Grusa gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte dem Kodex in einem aktuellen Urteil dagegen die Allgemeingültigkeit abgesprochen.

Beim FSA gibt man sich nach dem Urteil gelassen: Von den bislang elf abgeschlossenen Zivilverfahren gegen Nicht-Mitglieder hätten die Richter in der Mehrheit der Fälle den Kodex als verbindlich eingestuft, so Grusa. Das Urteil des OLG zu Gunsten eines vom FSA beklagten Pharmaunternehmens bewertet der FSA als Einzelfallentscheidung: „Wir werden bei Kodex-Verstößen durch Nicht-Mitglieder weiterhin zivilrechtliche Verfahren anstrengen“, kündigte der FSA-Geschäftsführer an. Der Verein erwäge außerdem, gegen das OLG-Urteil Revision vor den Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Dazu müsste der BGH aber einer Nichtzulassungsbeschwerde stattgeben, denn das OLG hatte die Revision nicht zugelassen.

Im laufenden Jahr wurden beim FSA nach eigenen Angaben 30 Beanstandungen gegen das Verhalten von Pharmaunternehmen eingereicht. Sieben davon betrafen Nicht-Mitglieder. Allerdings umfassen diese Zahlen auch Beanstandungen, die den im Oktober 2008 eingeführten Kodex „Patientenorganisationen“ betreffen. Eine detaillierte Auswertung der Zahlen plant der FSA für den Geschäftsbericht.

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