Video-Spezial Pick-up

EAV rückt näher an dm

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Die Drogeriekette dm und die Europa Apotheek Venlo rücken enger zusammen: Die Versandapotheke bezeichnet sich neuerdings als „Versand-Apotheke in Ihrem dm-Markt“. Damit testen die Kooperationspartner auch, wie weit der Begriff Pick-up gedehnt werden kann.

Im Jahr 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Pick-up-Stellen von dm zwar grundsätzlich erlaubt. Allerdings unter einer klaren Vorgabe: Die Drogeriekette dürfe sich nicht den Anschein geben, selbst Arzneimittel zu verkaufen.

Auch die Bundesregierung forderte 2010 eine zurückhaltende Außendarstellung. So hieß es im Referentenentwurf zum Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz (AMNOG): „Entwicklungen, durch die bei Verbrauchern der Eindruck entstehen kann, sie könnten apothekenpflichtige Arzneimittel wie gewöhnliche Waren in anderen Einzelhandelsbetrieben als Apotheken frei erwerben, muss vorgebeugt werden.“

Der dm-Konkurrent Schlecker wurde wegen der allzu großen Nähe zur eigenen Versandapotheke Vitalsana sogar schon abgemahnt. Das Oberlandesgericht Stuttgart fand die Außendarstellung irreführend: Der Verbraucher gewinne durch die Werbung den Eindruck, Vertragspartner sei die Firma Schlecker, heißt es im Urteil vom 17. Februar.

Ob der Fall dm jetzt wieder die Gerichte beschäftigen wird, ist offen. Im Bundesgesundheitsministerium fühlt man sich nicht zuständig: Es sei Aufgabe der Aufsichtsbehörden in den Bundesländern, zu überprüfen, ob Pick-up-Konzepte den rechtlichen Vorgaben genügten, hieß es auf Nachfrage.

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