Rx-Boni

DocMorris stellt auf 1 Euro um

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Berlin -

Jetzt also doch: Die Versandapotheke DocMorris stellt ihr Rx-Boni-Modell um. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC erhalten die Kunden künftig nur noch einen Rabatt von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Damit reagiert die Celesio-Tochter auf die AMG-Novelle und ein Urteil des Gemeinsamen Senats, wonach ausländische Versandapotheken sich an die deutschen Preisvorschriften halten müssen.

 

Zunächst hatte es so ausgesehen, als ob DocMorris trotz Verbot weiter Rabatte gewähren würde: In einem Kundenbrief hatte DocMorris-Chef Olaf Heinrich noch Mitte September angekündigt: „Ihr Rezeptbonus bei DocMorris bleibt!“ Zuletzt hatte die Versandapotheke Rx-Boni von bis zu 15 Euro pro Rezept gewährt.

Der Verband der europäischen Versandapotheken (EAMSP) hatte in der Debatte um die AMG-Novelle angekündigt, sich gegen die geplante Gesetzesänderung in Brüssel bei der EU-Kommission beschweren zu wollen. Notfalls werde man die Sache vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, hieß es beim Verband und DocMorris unisono.

Ob dies geschieht und welche Erfolgsaussichten die Versender hätten, bleibt abzuwarten. Zumindest vorerst haben die großen Anbieter eingelenkt. Die Europa Apotheek Venlo (EAV) hatte ihren Bonus bereits auf einen Euro pro Rx-Arzneimittel gestutzt, nachdem der Bundesrat die AMG-Novelle verabschiedet hatte.

 

 

Jetzt zieht DocMorris nach. Über die genaue Höhe des neuen Bonus wird bei der Versandapotheke noch nichts verraten. Die Umstellung auf das neue System wird – vermutlich aus technischen Gründen – noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Allerdings ist nicht gesagt, dass die Niederländer damit auf der sicheren Seite sind: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2010 entschieden, dass Boni in Höhe von einem Euro wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Offen geblieben war jedoch die Frage, ob diese Grenze pro Arzneimittel oder pro Rezept gilt.

Deutsche Apotheken werden von ihren Aufsichtsbehörden teilweise auch für geringere Boni belangt. Hintergrund ist, dass jeder Preisnachlass auf verschreibungspflichtige Arzneimittel laut dem BGH ein Verstoß gegen die Preisbindung bleibt. Verschiedene berufsrechtliche Verfahren sind deshalb bereits bei Gerichten anhängig.

 

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