Anzag-Anteile

Celesio und Sanacorp sollen sich einigen

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Der Rechtsstreit zwischen dem Celesio-Konzern sowie der Genossenschaft Sanacorp um deren Anteile an der Andreae Noris Zahn AG (Anzag) könnte sich möglicherweise noch bis zum Jahresende hinziehen. In der mündlichen Verhandlung räumte das Landgericht München I gestern den Parteien eine vierwöchige Frist ein, um einen Vergleich zu treffen. Sollte bis zum 23. Oktober keine Einigung zustande kommen, will das Gericht am 18. Dezember ein Urteil fällen.

Die Celesio-Beteiligungsgesellschaft Altiro hatte Ansprüche auf von der Sanacorp in ein Gemeinschaftsunternehmen mit der französischen Genossenschaft Cerp Rouen eingebrachte Anzag-Anteile geltend gemacht. Die Celesio-Tochter, die mittlerweile in einem neuen Unternehmen aufgegangen ist, bezieht sich auf ein vereinbartes Vorkaufsrecht bei der Übertragung von Aktien an Dritte.

Die Sanacorp bestreitet eine Verletzung der Rechte von Celesio, da keine Übertragung von Anteilen im Rahmen des Zusammenschlusses mit Cerp Rouen erfolgt sei. Im Eilverfahren hatte das Gericht erkennen lassen, dass die Maßnahmen die Andienungspflicht, auf die sich Altiro berufen hatte, nicht auslösen dürfte. In seinem Kostenbeschluss gab das Gericht der Sanacorp im Dezember Recht; Altiro musste die Kosten tragen. Nach einer Beschwerde der Celesio-Tochter bestätigte das Oberlandesgericht am 10. Januar die Entscheidung.

Über einen möglichen Vergleich wollte man sich bei der Sanacorp nicht äußern. Allerdings erscheint eine gütliche Einigung angesichts der gegenteiligen Auffassungen wenig wahrscheinlich.

Die Sanacorp hält knapp 25 Prozent an der Anzag; Celesio hatte 2003 von der DG-Bank ein rund 13-prozentiges Aktienpaket übernommen. Eine zugunsten der Sanacorp bestehende Call-Option war nach der endgültigen Untersagung der Mehrheitsübernahme durch die Wettbewerbsgerichte ausgelaufen.

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