Biosan: Kein Vertriebsstopp, kein Rückruf Nadine Tröbitscher, 04.11.2019 08:55 Uhr
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„Es gibt keinen Vertriebsstopp für Biosan. Ein Vertriebsverbot für Biosan wurde nicht ausgesprochen“, teilt Hexal mit. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Hexal darf Biosan weiter vertreiben. Verhandelt wurde am Donnerstag in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München (OLG). Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte auf Unterlassung verschiedener Werbeaussagen geklagt. Strittig war auch die Vorsilbe „Bio“. Die Produkte sind nach dem Urteil nicht in Gefahr.
„Es gibt keinen Vertriebsstopp für Biosan. Ein Vertriebsverbot für Biosan wurde nicht ausgesprochen“, teilt Hexal mit. „Daher wird es auch keinen Rückruf von Biosan geben“, heißt es weiter. Hexal werde das weitere Vorgehen nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe prüfen.
Der VSW war aufgrund von unzulässigen Werbeaussagen zum Biosan-Portfolio gegen Hexal vorgegangen. Strittig waren die Bezeichnung „Bio“, denn die Vorsilbe sei irreführend. Außerdem wollte der VSW verschiedene Werbeaussagen wie „aktive & natürliche Darmbakterien“, „Die Innovation jetzt auch in Deutschland“, „die bewährten Produkte“, „enthält einen einzigartigen Multi-Bakterienkomplex aus bis zu 70 Milliarden aktiven & natürlichen Darmbakterien“, „für eine effiziente Besiedelung des Darms“, „Bis zu 70 Milliarden Bakterien. Weil mehr besser ist.“ oder „Höhere Dosis, bessere Wirkung“ untersagen. Diese hatte Hexal in einem Flyer zur Markteinführung der Produkte verwendet. Im Fokus waren außerdem die Produkte AAD Plus und Stress.
Vor dem Landgericht konnte der VSW keine einstweilige Verfügung erreichen. Also ging es am Donnerstag vor dem OLG weiter. Dazu teilt Hexal mit: „Das OLG München hat festgestellt, dass die Bezeichnung Biosan nicht irreführend ist. Der angesprochene Verkehrskreis verstehe unter der Wortsilbe ‚Bio‘ ‚Leben‘ und das sei hier korrekt, da es sich um lebendige Bakterien handele.“
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