Urteil zu Abnehmpulver

Almased und die Selbstheilungskräfte

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Berlin -

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat dem Hersteller Almased untersagt, mit verschiedenen Aussagen für sein gleichnamiges Abnehmpulver zu werben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Im Anschluss an die mündliche Verhandlung hat das OLG am 27. April entschieden, dass der Diätmittelhersteller nicht mehr damit werben darf, Almased reaktiviere die Selbstheilungskräfte und optimiere auf diese Weise das biochemische System, was mit einer normalen Ernährungsumstellung nicht in derselben Weise möglich sei wie mit der angebotenen „standardisierten Mahlzeit“.

Weiterhin wurde vom Gericht untersagt, in Bezug auf „Almased“ gegenüber Verbraucher:innen zu behaupten, die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verbiete gesundheitsbezogene Aussagen zu Lebensmitteln selbst dann, wenn diese Aussagen wissenschaftlich nachgewiesen seien, so dass auf diese Weise eine tatsächlich gesunde Ernährung verhindert werde.

Beide Aussagen hatte der Hersteller in der Werbeanzeige „Der Almased Mythos“ getätigt, die im Mai 2020 in der Zeitschrift „Prisma“ und im Oktober 2020 im „Stern“ veröffentlicht worden waren.

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