Schweiz

Rückschlag für "Zur Rose"

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Die schweizerische Versandapotheke "Zur Rose" hat eine Schlappe hinnehmen müssen: Ärzte, die Aktionäre des Unternehmens sind, dürfen im Kanton Aargau künftig keine Rezepte mehr an die Versandapotheke weiterleiten. Diese Praxis unterlaufe das geltende Selbstdispensationsverbot, so die zuständigen Beamten.

Wie in anderen Kantonen, in denen die Selbstdispensation verboten ist, übermitteln die Mediziner mit Zustimmung der Patienten das von ihnen ausgestellte Rezept direkt elektronisch an die Versandapotheke. Diese liefert die bestellten Medikamente direkt an die Patienten aus. Die Ärzte profitieren nicht nur in Form einer Aufwandsentschädigung, sondern als Aktionäre zusätzlich auf Grund des selbst induzierten Mehrumsatzes.

Das Aargauer Gesundheitsdepartement hält die finanziellen Interessenverflechtungen der sich am Modell beteiligenden Ärzte für nicht mehr gerechtfertigt, zumal die "gute Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten durch ein dichtes Netz von öffentlichen Apotheken" gesichert sei. Nach Ansicht des Schweizerischen Apothekerverbands muss das Problem nun auch auf nationaler Ebene gelöst werden. Vor allem in der Deutschschweiz partizipieren die Mediziner an der Arzneimittelabgabe: Jeder vierte schweizerische Patient bezieht seine Medikamente aus einer der 3600 Praxisapotheken.

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