Unter Bulgariens Pharmazeuten hat das Mahnschreiben der EU-Kommission für starke Verunsicherung gesorgt. Befürworter einer Liberalisierung vermitteln in der Branche offenbar den Eindruck, dass das Vertragsverletzungsverfahren für das junge EU-Mitglied dramatische Konsequenzen bis hin zu etwaigen Strafzahlungen haben könnte. Während die Apothekerkammer beim diesjährigen Apothekertag in Sofia diesbezüglich um Aufklärung bemüht war, scheint die Politik einer Auseinandersetzung mit Brüssel aus dem Weg zu gehen - und dafür ihr Apothekenrecht zu opfern.
Am vergangenen Donnerstag einigte sich der Gesundheitsausschuss des bulgarischen Parlaments, die Besitzbeschränkungen für Apotheken aus dem Arzneimittelgesetz zu streichen. Nun müssen die Abgeordneten in den kommenden Wochen entscheiden, ob sie doch noch an den Bestimmungen festhalten und die Regierung damit in eine Auseinandersetzung mit der Kommission treiben. Kippen die Parlamentarier jedoch ihr erst vor einem Jahr eingeführtes Gesetz, wäre die Balkanrepublik das erste Land, das aufgrund eines Mahnschreibens aus Brüssel in vorauseilendem Gehorsam seinen Apothekenmarkt freigibt.
Anfang Juni hatte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy Bulgarien aufgefordert, die Eigentumsbeschränkungen für Apotheken zu erklären. Laut Arzneimittelgesetz vom 13. April 2007 dürfen nur noch Pharmazeuten eine Apotheke betreiben. Bislang war nur die Lizenz zum Betrieb Apothekern vorbehalten gewesen; wem die Apotheke letztendlich gehörte, war unerheblich. Für die bestehenden Apothekenketten waren Übergangsfristen vereinbart worden, die auf Druck der Industrie bereits verlängert wurden.
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