Arzneimittelabgabe

Ärzte ökologischer als Apotheker?

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Österreichs Ärzte wollen selbst Medikamente abgeben - und lassen keine Gelegenheit aus, dies einzufordern. Jüngster Anlass war die Ankündigung der Apotheker, Gratiszustelldienste für die Patienten anzubieten. In ihrer Argumentation sind die Ärzte durchaus kreativ: „Diese Zustelldienste der Apotheker belasten nur unnötig die Umwelt. Es ist geradezu ein ökologischer Wahnsinn, in Zeiten notwendiger Kohlendioxideinsparungen solche Dienste auch nur anzudenken“, mahnte Dr. Gerhard Imb, Hausapothekenreferent der Ärztekammer in Niederösterreich. Logische Schlussfolgerung: „Viel einfacher wäre es, die Abgabe der notwendigen Medikamente generell auch direkt vom Arzt auf dem Wege eines dualen Systems zu ermöglichen.“

Imbs Chef, der NÖ-Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner, gibt aber zu bedenken, dass nicht alle Ärzte das Dispensierrecht hätten. Deren Patienten müssten nach dem Arztbesuch noch einen zusätzlichen Weg in die Apotheke auf sich nehmen; hier wäre der Botendienst „eine große Hilfe“.

Dann übernimmt der Medikamentenreferent der Kammer, Dr. Wolfgang Geppert, den argumentativen Staffelstab: „Die insgesamt etwa 500.000 Patienten unserer Hausapotheker sind hingegen bereits heute optimal mit rezeptpflichtigen Medikamenten versorgt und brauchen daher keinen zusätzlichen Zustelldienst.“ Wobei mit Hausapotheker dispensierende Ärzte gemeint sind.

Aus Sicht der Ärzte liegt nichts näher, als die Medikamente gleich vom Arzt zu bekommen. „Es ist vom Service her unschlagbar, wenn bei einer Visite die notwendigen Arzneimittel dem Patienten sofort zur Verfügung gestellt werden können.“ Ohnehin glaubt Geppert nicht an die Bereitschaft der Apotheker, für diese Logistik auch finanziell aufzukommen.

Das Hauptproblem sehen die Mediziner aber in der rechtlichen Grundlage der Zustelldienste: „Aus dem Apothekengesetz ist ableitbar, dass der Apothekerberuf in einer Apotheke auszuüben ist und der Pflicht zur persönlichen Anwesenheit des Apothekers einhergeht“, so Imb. Zweck dieses Gesetzes sei es, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich die Möglichkeit der persönlichen Beratung durch einen Apotheker (sic!) bestehe.

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