Verordnung auf Versichertenkarte

E-Rezept: Mit eGK auch ohne PIN

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Berlin -

Neben der App und dem QR-Code soll auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) künftig für das E-Rezept genutzt werden können. Die Gematik hat in einem Arbeitspapier für die Softwarehäuser erklärt, dass dabei keine PIN eingegeben werden muss.

„Elektronische Rezepte sollen flexibel und ohne Medienbrüche von Versicherten in ihrer Wunsch-Apotheke eingelöst werden können“, schreibt die Gematik. Zusätzlich zu den bestehenden Optionen – Gematik-App oder QR-Code – soll es künftig auch durch die Vorlage der Versichertenkarte möglich sein, die einlösbaren E-Rezepte aus dem E-Rezept-Fachdienst abrufen zu können. „Dies führt zu einem erhöhten Komfort, falls Versicherte beispielsweise sehr viele Verordnungen einlösen möchten, die E-Rezept-App nicht nutzen möchten oder der 2D-Code der Verordnung auf dem Ausdruck nicht mehr lesbar ist“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das Ganze soll möglichst unkompliziert geschehen: „Um den Komfort und die Praxistauglichkeit dieser Einlöse-Option sicherzustellen, soll die Autorisierung der Apotheke ohne PIN-Eingabe und auch für Vertreter möglich sein.“ So soll sichergestellt sein, dass der Patient auch einen Angehörigen schicken kann, um seine Rezepte einzulösen. Andererseits muss gewährleistet sein, dass die Karte schnell und unkompliziert gesperrt werden kann, damit bei Verlust kein Dritter die Rezepte einlösen kann.

Beim Abruf der E-Rezepte über die eGK wird ausschließlich diese als Identitätsnachweis verwendet. „Andere Identitäten als die auf der eGK werden nicht unterstützt.“ Die Apotheken-EDV liest die Versichertenstammdaten (VSD) der eGK mittels der Operation ReadVSD des Konnektors. „Im Rahmen dieser Operation wird geprüft, ob die eGK nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat auf der eGK gültig ist.“

Alle Rezepte einsehbar

Wichtig ist laut Gematik auch, dass der Versicherte im Vorfeld die Möglichkeit kennt und sich darüber im Klaren ist, dass in der Apotheken dann alle Rezepte eingesehen werden können – auch solche, die man lieber woanders einlösen würde. „Als Patient möchte ich verstehen, dass der Vertreter ALLE verfügbaren offenen Rezepte einlösen kann, wenn ich ihm meine eGK übergebe.“

Für die Softwarehäuser wichtig: Sobald ein Rezept per eGK eingelöst wird, müssen die Informationen in der App automatisch aktualisiert werden: „Als Patient möchte ich, dass sich die Statusänderungen in meiner App auch dann aktualisieren, wenn ich die eGK zum Einlösen verwendet habe, so dass ich immer auf dem neuesten Stand bleibe.“ In dem Dokument werden den Anbietern eine ganze Reihe an technischen Voraussetzungen genannt.

Kein Zusatzaufwand, keine Extrakosten

Für die Apotheken vor Ort wäre diese Option eine wichtige Möglichkeit, um sich vom Versandhandel abzugrenzen: „Als Apotheker möchte ich, dass meine Patienten mir mithilfe der eGK Zugang zu ihren Rezepten geben, so dass ich neben der Zuweisung eines E-Rezept-Tokens, der E-Rezept-App oder dem Papierausdruck noch eine weitere Möglichkeit habe, meine Kunden gut bedienen zu können.“ Der Abruf der Rezepte nach Übergabe der eGK muss laut Gematik aber genauso einfach und schnell gehen, wie wenn der Patient den Rezeptcode per App oder Ausdruck vorzeigt, sodass die Apotheke weiterhin wirtschaftlich arbeiten könne und Patienten nicht lange warten müssten.

Weitere wichtige Kriterien aus Sicht der Gematik:

  • aus allen offenen Rezepten des Kunden auswählen zu können, welche davon beliefert werden
  • keine Mehrkosten und keine zusätzlichen finanziellen Aufwände
  • einmaliges Einstecken der eGK in das Kartenterminal nicht nur für E-Rezept, sondern auch elektronische Patientenakte (ePA) und elektronischen Medikationsplan (eMP) nutzen können – in diesen Fällen PIN-Eingabe durch den Patienten
  • Rezepte müssen wieder zurückgegeben werden können, wenn der Patient nicht alle Rezepte einlösen möchte
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