Immer wieder Ausfälle bei Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) – das ist nicht nur ärgerlich für diejenigen, die mit der TI arbeiten, sondern auch für die Patient:innen. Hier wollte das Verbrauchermagazin „Öko-Test“ aufklären, was in solchen Fällen zu tun ist. Auch die Verbraucherzentrale hat sich bereits mit den Ausfällen befasst und rät: Am besten vor jedem Gang in die Apotheke die Gematik-Störungsmeldungen checken.
Nach dem letzten großen TI-Ausfall im September machte das Verbrauchermagazin die Problematik zum Thema: „Sie stehen in der Apotheke, aber Ihr E-Rezept kann nicht eingelöst werden? Welche Gründe dahinterstecken können und wie Sie in dringenden Fällen trotzdem mit Ihrem Medikament aus der Apotheke gehen“, wird der Beitrag angekündigt.
Das E-Rezept funktioniere im Alltag eigentlich reibungslos, doch manchmal hake die Technik. Um die Hintergründe zu verstehen, gibt Öko-Test einen groben Einblick in die Arbeitsweise der TI, beispielsweise über SMC-B und HBA. „Fragen Sie also zunächst in Ihrer Apotheke nach, ob das E-Rezept überhaupt schon vorliegt. Es kann nämlich sein, dass es vorhanden, aber gerade für die Apotheke nicht abrufbar ist.“ Auch in der Arztpraxis könnte es bereits ein technisches Problem gegeben haben.
„Wenn es sich um eine Störung in der Apotheke handelt, kann man es entweder später noch mal versuchen oder in eine andere Apotheke gehen. Bei einer bundesweiten Störung geht das natürlich nicht. Dann hilft meist nur warten und später noch mal in der Apotheke nachfragen, ob die Störung behoben wurde“, rät Öko-Test. Empfohlen wird dazu auch ein Blick auf die Störungsseite der Gematik.
Müsse die Praxis das Rezept noch einmal korrigieren, während der Kunde oder die Kundin bereits in der Apotheke steht, könne „das neue E-Rezept auch über einen sicheren E-Mail-Dienst direkt an die Apotheke geschickt werden“. Kann auch die Praxis das E-Rezept nicht ausstellen, könne das Papierrezept als Alternative genutzt werden. Auch die Stapelsignatur bei den Ärzt:innen könne zu Verzögerungen beim E-Rezept-Einlösen in der Apotheke führen.
Für dringende Fälle, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Wartezeit nicht vertretbar ist, gebe es zwei Möglichkeiten. „Bei Medikamenten, die dauerhaft eingenommen werden müssen, dürfen Apotheken seit Juli 2026 Ausnahmen machen. Ein verschreibungspflichtiges Medikament darf dann einmalig auch ohne aktuelles Rezept rausgegeben werden“, so der Hinweis – es gebe jedoch Bedingungen. „Ob die Apothekerin oder der Apotheker das Medikament am Ende wirklich rausgibt, entscheidet sie oder er im Einzelfall selbst. Einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht.“
Alternativ sei die telefonische Vermittlung zwischen Praxis und Apotheke möglich: „Wenn das Medikament sofort eingenommen werden muss, kann die Arztpraxis die Apotheke direkt anrufen und das verordnete Medikament telefonisch mitteilen. Dann darf die Apotheke das Medikament auch ohne Rezept rausgeben. Die Ärztin oder der Arzt muss das offizielle Rezept aber sofort nachreichen.“
Im Notfall rät Öko-Test auch zum Nachfragen unter der 116 117. „Was tun, um für nächstes Mal vorzubeugen? Es ist natürlich besonders ärgerlich, wenn man extra den Weg zur Apotheke auf sich genommen hat und das Rezept dann wegen einer Störung nicht einlösen kann.“ Öko-Test gibt daher den Rat der Verbraucherzentrale weiter: gleich vorab einen Blick auf die Website der Gematik werfen – oder „in der Apotheke anrufen und fragen, ob die E-Rezepte wieder funktionieren, wenn es in den vergangenen Tagen zum Beispiel eine Störung gab“.
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