Rezeptservices nur „aus der Not geboren“

DiGA: Einlösung in Apotheken ermöglichen!

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Berlin -

Rezept- und Verordnungsservices soll es für DiGA-Anwendungen nicht geben, fordert unter anderem die AOK. Lediglich auf Grundlage von Fragebögen, Selbstauskünften oder Screening-Verfahren gibt es Zugang zu den Anwendungen, kritisiert die Kasse. Denn heute bekämen Versicherte die für die DiGA benötigten Verordnungen von Telemedizinpartnern ausgestellt, ohne dass diese diagnostische oder therapeutische Verantwortung übernähmen. Doch die beiden DiGA-Gründer Benedict Rehbein und Professor Dr. Pia Wülfing halten dagegen: Mit dem Service wolle man lediglich die Patienten beim komplizierten Einlöseprozes seiner Verordnung unterstützen. Wäre eine DiGA Verordnung in der Apotheke einlösbar, könnten die Hersteller diesen Service in Zukunft sparen. 

„Die AOK-Gemeinschaft beobachtet mit Sorge die zunehmende Praxis von DiGA-Herstellenden, kommerzielle Rezeptdienste oder Verordnungsservices aufzubauen, die außerhalb eines medizinischen Behandlungskontextes operieren“, heißt es in dem Positionspapier der AOK. Der Zugang zu DiGAs solle ausschließlich über behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten beziehungsweise über ein qualitätsgesichertes Kassenantragsverfahren auf Basis medizinischer Nachweise erfolgen. Gleichzeitig räumt die AOK in ihrem Papier ein, dass 90 Prozent der DiGA ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet würden und dass es nur bei rund 10 Prozent zu einer Inanspruchnahme von DiGA kommt, die Versicherte im Zuge eines Antragsverfahrens bei der Krankenkasse genehmigt bekommen.

Zwei Hersteller wehren sich gegen den Vorwurf der Kasse. Bei dem Rezeptservice handle es sich nicht um einen Ausstellungsservice der Hersteller, es ginge lediglich darum, den unnötig komplizierten Prozess des Einlösens einer ärztlichen Verordnung für eine DiGA zu vereinfachen. Statt dass der Patient das ärztliche Rezept für eine DiGA selbst bei seiner Kasse einschickt, kann er es in der DiGA hochladen und der Hersteller übernimmt den Einlöseprozess bei der Krankenkasse.

Einlöseprozes zu aufwendig

Rehbeins Unternehmen eCovery bietet eine App mit Videoanleitungen zum Training zu Hause an, um Rückenschmerzen zu lindern – und bietet einen Rezeptservice an.

„DiGA-Hersteller bieten aus der Not heraus Rezeptservices an, weil der Prozess auf Wunsch der Krankenkassen viel zu kompliziert gebaut ist“, kritisiert Rehbein. Wer eine DiGA verordnet bekomme, müsse sein Rezept erst umständlich zu seiner Krankenkasse schicken oder über die App der Kasse gehen und dann 10 bis 14 Tage auf einen Freischalt-Code über den Postweg warten. „Das ist ein umständlicher Weg, den man den Leuten nicht zumuten kann. Und die Kassen-Apps nutzt aktuell ohnehin niemand.“

Dem kann auch Wülfing nur beipflichten. Sie hat die DiGA „Pink!“ gegründet, eine App, die Frauen mit Brustkrebs während ihrer Therapie unterstützt. „Damit man eine DiGA nutzen kann, reicht es nicht, einfach eine App runterzuladen. Erst muss man die aufwendige Schleife mit Rezept und Freischalt-Code drehen“, erklärt sie. Danach folge ein Registrierungs- und in der Regel ein Onboarding-Prozess.

Die Idee des Rezeptservice sei ausschließlich, bei der Einreichung des Rezeptes bei der Krankenkasse zu unterstützen. „DiGAs richten sich oft an chronisch Kranke, die einfach keine Kraft haben, sich auch noch um den Bürokratiekram zu kümmern“, erklärt sie.

Auch Pink!-Gründerin Professor Dr. Pia Wülfing findet die Kritik der AOK wenig hilfreich – und oftmals auch sachlich falsch. Foto: Professor Dr. Pia Wülfing

Einlösen in der Apotheke

Der übliche Rezept-Einlöseweg über die Apotheken sei derzeit für DiGA-Rezepte noch nicht möglich, dabei wäre es technisch eigentlich kein Problem, den Code dort zu generieren, meint Rehbein. Wer beispielsweise eine Verordnung wegen Rückenschmerzen erhalten hat, könne doch nicht 14 Tage warten, bis er für sein Rezept einen Freischaltcode per Post bekomme. „Könnte man ein Rezept einfach in der Apotheke einlösen, wäre kein Rezeptservice notwendig, der die 30 Schritte begleitet, um eine notwendige Versorgung zu ermöglichen“, so Rehbein.

Auch Wülfing spricht sich für einen Einlöseweg in der Apotheke aus. „Es wäre total super, wenn die Patientinnen und Patienten einfach in die Apotheke gehen könnten, nicht nur, weil es einfacher wäre, sondern auch, weil dort Leute vor Ort sind, die Fragen beantworten und unterstützen können.“ Apothekerinnen und Apotheker seien schließlich Vertrauenspersonen, unterstreicht sie.

So funktioniert der Rezeptservice

Der Rezeptservice bei den DiGA laufe so ab: Statt dass der Versicherte sein Rezept selbst zur Krankenkasse schickt, lädt er es in der DiGA-App hoch und gibt dem Hersteller die Erlaubnis, es für ihn bei der entsprechenden Kasse einzureichen. „Wir erledigen das für den Patienten und begleiten ihn auf dem Weg – aber danach sind uns die Hände gebunden“, erzählt Rehbein. Wenn möglich, schickten die Hersteller das Rezept an die digitale Stelle der Kasse, doch der Code komme dann trotzdem per Post bei dem Versicherten an. „Die Hersteller können nicht nachvollziehen, was bei der Kasse passiert“, erklärt er. Während des Prozesses haben sie keine Möglichkeit, den Bearbeitungsstand einzusehen.

Der Rezeptservice der DiGA sei ein Notprodukt, um ein Problem zu lösen, das die Kassen erschaffen hätten. „Der Patient hat eine Verordnung, kann die aber nicht nutzen – der Rezeptservice ist nur der Einlöseweg“, betont Rehbein. „Wir wollen doch eigentlich, dass der Nutzer niedrigschwellig schnelle Hilfe bekommt.“

Unvollständige Kostenrechnung

Die Kritik an dem Rezeptservice ist aber nicht das einzige aus dem AOK-Positionspapier, das bei den beiden Gründern auf Unverständnis stößt. Insbesondere sei die Kritik an den Kosten unvollständig. Die Preise für DiGAs seien den hohen Qualitäts- und regulatorischen Anforderungen geschuldet, betont Rehbein. Richtigerweise müsse man ihnen eigentlich die Folgekosten ohne die DiGA gegenüberstellen. Die potenzielle Ersparnis durch die DiGA im Vergleich zu den möglichen Folgekosten ohne die Behandlung seien allerdings nicht immer leicht zu bestimmen.

Zudem würden dabei die sekundären Präventionseffekte nicht miteinbezogen. „Bei den Nutzerinnen der Pink!-App sehen wir, dass die Patientinnen sich am Ende mehr bewegen und abgenommen haben“, führt Wülfing an.

Preiskorridor im ersten Jahr

Dass DiGAs im ersten Jahr ein bisschen mehr Spielraum bei den Preisen hätten, sei angesichts der hohen Ansprüche und Entwicklungskosten notwendig. „Ohne die etwas höheren Preise im ersten Jahr hätten wir das nicht entwickeln können“, erklärt Wülfing. Von völlig freier Preisgestaltung könne aber auch im ersten Jahr keine Rede sein. Es gebe einen Kostenkorridor, der aber auch mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt sei.

„Es ist so verrückt kostenintensiv, eine DiGA zu bauen. Das ganze Rahmenwerk, Regulatory, Dinge, die erfüllt werden müssen, Datensicherheit, technische Dokumentation – das geht weit über Gesundheitsapps hinaus und auch weit über das, was die Krankenkassen selbst anbieten“, stellt Wülfing klar. „Es ist schade, wenn das ganze Konzept so torpediert wird“, erklärt Wülfing. Die Kassen würden sich zu sehr auf ihren Jahresabschluss konzentrieren statt auf langfristig gesunde Patienten. „Das ist ein Systemfehler.“

Die Idee der Kostenbeteiligung der Patienten sei der falsche Weg. „DiGA sind meist für Chronisch- und Psychischkranke, die ohnehin sozial benachteiligt sind – dadurch steigert man nicht die Adhärenz, indem man sie zahlen lässt, man schließt Leute von der Versorgung aus“, betont sie.

Kritisch sieht Wülfing auch Vorschlag der AOK, die Prüfung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) statt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anzusiedeln: „Wir entwickeln Therapien, bei Medikamenten prüft schließlich auch nicht der G-BA.“

14 Tage Testzeitraum zu kurz

Auch der von der AOK geforderte Testzeitraum von 14 Tagen ist laut Wülfing wenig sinnvoll. Schließlich setzten DiGAs auf eine Verhaltensänderung der Patienten, die schwerlich nach 14 Tagen spürbare Verbesserungen bringe. Erfolge zeigten sich nicht nach zwei Wochen, sondern nach drei Monaten. „Wir sind darauf aus, dass möglichst viele Patienten das bis zum Ende durchziehen“, erklärt die Gründerin. Schließlich wolle man die Patienten langfristig begleiten.

Keine Konkurrenzprodukte

Beide Gründer kritisieren über das AOK-Papier hinaus auch das Konkurrenzdenken der Kassen. „Die Krankenkassen dürften dann nicht eigene Fitness-Apps mit schlechteren Sicherheitsvorkehrungen und teils ohne den erforderlichen Wirkungsnachweis bewerben“, kritisiert Rehbein.

Alle DiGA, die das BfArM liste, hätten Goldstandard-Studien durchgeführt, die eine Wirksamkeit belegten. Die Studien, die vorläufig gelistet sind, hätten lediglich kleinere Studien gemacht, die aber dennoch eine Wirksamkeit belegten. Es sei aber nicht die Mehrheit an Anwendungen, die hinterher wieder rausfliegt. „Deshalb gibt es eine Erprobungsphase. Das ist doch eigentlich ein gutes System“, erklärt er.

Verordnungsservice

Es gebe noch einen zweiten Weg, um eine DiGA nutzen zu können, wenn man keine konkrete Verordnung vorliegen habe, erklärt Rehbein. Und zwar könne man eine Anfrage bei seiner Krankenkasse stellen, zum Beispiel wenn man bereits wegen Rückenschmerzen Patient ist.

Einige DiGA Hersteller würden bei dem Prozess mit einem Verordnungsservice unterstützen. Die Hersteller böten an, die Anfrage für die Versicherten zu stellen. Auch eine Diagnosebestätigung könnten die Hersteller mit Einwilligung des Patienten hierfür bei dem behandelnden Arzt anfragen.

Auch der Verordnungsservice sei nur als Hilfestellung gedacht, betont auch Wülfing. „Man umgeht auch hier die ärztliche Verordnung nicht.“

Angebote anderer Apps

Einen solchen Verordnungsservice findet man beispielsweise bei der Abnehm-App Oviva: „Wir setzen uns mit deinem Arzt in Verbindung, holen ein Rezept für dich ein und kümmern uns um die Abrechnung der Kosten mit deiner Krankenkasse“, heißt es auf der Webseite.

Allerdings gibt es auch DiGA, die auf telemedizinische Angebote verweisen. So wird bei dem Anbieter Zanadio kurzerhand auf der Webseite erklärt: „Lass dir eine Verordnung von deiner Arztpraxis oder unseren telemedizinischen Partnern ausstellen.“ Darunter ist auch das Logo der Plattform GoMedicus zu sehen.

Der Telemedizinweg ist laut Wülfing generell nur gangbar, wenn man bereits eine eindeutige Diagnose hat. Außerdem habe die Kasse mehr Steuerungseinfluss, als wenn man ein spezifisches Rezept vorlegen könnte.

Das BfArM sieht die Verantwortung für den Rahmen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG). „Die gesetzliche Aufgabe des BfArM ist die Bewertung zur Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in das Verzeichnis erstattungsfähiger Gesundheitsanwendungen nach §139e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). In den Verordnungsprozess ist das BfArM jedoch nicht eingebunden“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage.

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