Schlappe für Spahn: Ethikrat lehnt Immunitätsausweis vorerst ab APOTHEKE ADHOC, 22.09.2020 12:29 Uhr
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Schlappe: Der Deutsche Ethikrat lehnt Spahns Idee für einen Immunitätsausweis vorerst ab. Foto: Andreas Domma
Berlin - Im Mai hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einen sogenannten Immunitätsausweis zum Nachweis der Immunität gegen das Corona-Virus einführen wollen. Nach Protesten auch vom Koalitionspartner zog Spahn diesen Vorschlag wieder zurück und bat den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme. Dieser erteilt jetzt Spahn eine Absage: Der Deutsche Ethikrat stimmt einem Immunitätsausweis „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht zu. Der „aktuelle naturwissenschaftlich-medizinische Sachstand“ spreche nach Auffassung aller Ratsmitglieder dagegen, heißt es in der Stellungnahme.
Zum jetzigen Zeitpunkt empfehle der Deutsche Ethikrat schon angesichts der „vielfältigen noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich einer Immunität gegen das neuartige Coronavirus den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht“. Frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 sollten zudem „aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials strenger reguliert werden“. Der Deutsche Ethikrat lehnt die Einführung solcher Bescheinigungen gegenwärtig einstimmig ab.
Für den Fall, dass Immunität künftig hinreichend verlässlich nachweisbar werden sollte, herrschen im Rat unterschiedliche Auffassungen dazu, ob und – wenn ja – unter welchen Bedingungen die Einführung von Immunitätsbescheinigungen zu empfehlen wäre. Die Hälfte der Ratsmitglieder kommt auf Basis risikoethischer Abwägungen zu dem Ergebnis, dass bei günstiger Entwicklung der naturwissenschaftlich-medizinischen Voraussetzungen mindestens eine stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll wäre. Teilweise wird auch ein weiter reichender Einsatz für verantwortbar erachtet.
Für die andere Hälfte der Ratsmitglieder führen praktische, ethische und rechtliche Gründe zu einer Ablehnung des Einsatzes von staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigungen selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand in Zukunft nicht länger bestünden.
Ungeachtet dieser unterschiedlichen Positionierungen spricht sich der Ethikrat in weiteren gemeinsamen Empfehlungen dafür aus, die Bevölkerung umfassend über einen gemeinwohlorientierten Infektionsschutz aufzuklären und über die Aussagekraft von Antikörpertests zu informieren. Darüber hinaus empfiehlt der Ethikrat eine zielgerichtete und koordinierte Erforschung der infektiologischen und immunologischen Eigenschaften des neuartigen Coronavirus. Das Votum des Ethikrates ist für Spahn zwar nicht bindend. Dennoch dürfte es in der politischen Diskussion eine wichtige Rolle spielen.
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