AMG-Novelle

Zyto-Herstellung durch Apotheken gesichert

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Die Zytostatika herstellenden Apotheken haben die AMG-Novelle zumindest in Teilen positiv aufgenommen: Künftig fallen Fertigarzneimittel, die für die Zubereitung von parenteralen Rezepturen verwendet werden, nicht mehr unter die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Den Apotheken ist es damit künftig möglich, die Einkaufspreise für die benötigten Arzneimittel frei zu verhandeln.

„Öffentliche Apotheken werden durch die AMG-Novelle nun den Krankenhausapotheken und Herstellerbetrieben gleichgestellt“, sagte Peter Eberwein, Präsident der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA), gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Herstellung von Zytostatika in der öffentlichen Apotheke sei damit vorerst gesichert.

Krankenhausapotheken waren auch bisher generell von der AMPreisV ausgenommen. Die ungleichen Bedingungen beim Einkauf und sie sich daraus ergebenen Wettbewerbsvorteile der Klinikapotheken waren dem VZA wiederholt ein Dorn im Auge.

Generell gelten für die Vergütung von Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in Zukunft die Preise, die zwischen Kassen- und Apothekerverbänden vereinbart werden. Der VZA will nun ebenfalls an diesen Gesprächen teilnehmen. „Wir würden gerne unter dem Dach des Deutschen Apothekerverbands verhandeln“ so Eberwein.

Die AMG-Novelle räumt erstmals auch privaten Krankenversicherern das Recht ein, Vereinbarungen über die der Vergütung zugrunde liegenden Einkaufspreise sowie über die Höhe des Fest- und Rezepturzuschlags zu treffen. Selbst Einzelapotheken wäre es nach der neuen Regelung möglich, Verträge mit einem Privatversicherer zu schließen.

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