Arzneimittelsicherheit

Zombie-Packungen im Securpharm-System

, Uhr
Berlin -

Seit rund einem Monat ist das Securpharm-System in Apotheken scharf gestellt. Bislang müssen die Teams in der Offizin nur mit der Bestandsware „üben“. Aber bald muss jede Packung vor der Abgabe aus dem System ausgecheckt werden. Aber was passiert eigentlich, wenn das in der Hektik des Alltags einmal vergessen wird?

Bei der Abgabe muss jede registrierte Packung aus dem Securpharmsystem ausgetragen werden. Die Packung wird dann als abgegeben gespeichert, ihr individuelles Sicherheitsmerkmal deaktiviert. Innerhalb von zehn Tagen kann die Packung noch zurückgebucht werden, danach ist eine Rückführung in das Sicherheitssystem nicht mehr möglich.

Während die Hersteller das Datenbanksystem ACS PharmaProtect verwenden, wurde für die Apotheken als abgebende Stellen aus Datenschutzgründen bewusst ein separater Server eingerichtet. Die Aktivitäten der Apotheken werden bei der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) gespeichert.

Zwar erinnert die Software an das Auschecken der Packung, aber wie jeder wiederkehrende Warnhinweis kann es auch hier passieren, dass der Mitarbeiter in der Apotheke den Vorgang vergisst. Was passiert dann mit der Packung? „Daten nicht ausgebuchter Packungen werden automatisch ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums aus dem Securpharm-System ausgebucht“, erklärt eine Securpharm-Sprecherin. Mit anderen Worten: Bei der NGDA könnte ein Berg an „Karteileichen“ längst abgegebener Packungen entstehen.

Es liege in der Verantwortung des Apothekers, die Echtheitsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen, bestätigt die Securpharm-Sprecherin. Der Gesetzgeber will allerdings die Klinge für die Überwachung zuständigen Aufsichtsbehörden schärfen: Im Gesetzesentwurf für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Sanktionen für Marktbeteiligte vor, die gegen die Vorgaben der Delegierten Verordnung verstoßen. Wie die Kontrolle in der Praxis ablaufen soll, ist noch nicht bekannt.

Vom Ausbuchen zu unterscheiden ist die Prüfung der Arzneimittel. Diese ist mehrfach möglich, das Ausbuchen nur einmal. Securpharm empfiehlt den Apotheken eine freiwillige Prüfung bei Wareneingang. „Probleme im Angesicht des Patienten können damit vermieden und das Arzneimittel dem Lieferanten einfacher zugeordnet werden.“ Als Bestandteil des Data Matrix Codes sind Chargennummer und Verfalldatum maschinenlesbar und können im Wareneingang maschinell erfasst werden.

Auf den Luxus, diese Prüfung direkt bei der automatischen Einlagerung vorzunehmen, müssen die meisten Apotheken aber noch warten. Denn die Schnittstellen zwischen Apotheken-EDV und Kommissionierautomat müssen erst noch nachgerüstet werden. Soll die Prüfung nicht erst bei der Abgabe erfolgen, müssen die Apotheken also vorerst jede Packung vor der Einlagerung anfassen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr aus Ressort
„Jeder Enttäuschung geht eine Erwartung voraus“
Paartherapie für OHG-Apotheker
Wegen Störung: Kein Antibiotikum fürs Kind
E-Rezept: Apotheker fordert Anschubfinanzierung

APOTHEKE ADHOC Debatte