Pharmahersteller dürfen mit Apotheken keine Vereinbarungen schließen, damit diese verstärkt die Medikamente dieser Firma abgeben. Das Landgericht Berlin verbot der Sanofi-Tochter Winthrop heute ein entsprechendes „Partnerprogramm“. Danach sollten die Apotheken die Produkte des Herstellers bevorzugen.
Winthrop hatte die Partnerverträge mit Apotheken im Jahr 2009 geschlossen, nachdem der Generikahersteller Rabattvertragspartner bei der AOK und anderen Krankenkassen geworden war. Laut Vereinbarung sollten die Apotheker die Rabattarzneimittel von Winthrop auch an Versicherte anderer Krankenkassen bevorzugt abgeben, insbesondere bei Rabattverträgen mit mehreren Rabattpartnern. Die Apotheken erhielten dafür Einkaufsvorteile: Bestimmte Präparate wurden zum Herstellerabgabe- statt zum Apothekeneinkaufspreis angeboten.
Die Wettbewerbszentrale hatte in dem „Partnerprogramm“ eine unangemessene Beeinflussung der Entscheidungsfreiheit des Apothekers gesehen und Winthrop abgemahnt. Das Landgericht Berlin stimmte dem offenbar zu. Die Urteilsbegründung liegt allerdings noch nicht vor.
Ob Winthrop gegen die Entscheidung der Richter in Berufung geht, ist offen. Der Hersteller wollte heute zunächst keine Stellungnahme abgeben. „Wir werden das Urteil zunächst in Ruhe prüfen“, sagte eine Sanofi-Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC.
APOTHEKE ADHOC Debatte