Apothekenbetriebsordnung

Teilen: Auflagen schrecken Apotheker ab

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Tablettenteilen ist oft pharmazeutisch problematisch – erst recht, wenn die Arzneimittel mehrere Tage im Voraus gestellt oder verblistert werden. Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) werden hohe Anforderungen an das Teilen gestellt. Apotheker, die diese Ausnahmen nicht in ihrem Qualitätsmanagementsystem (QMS) definieren, dürfen Präparate gar nicht mehr halbieren. Einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC zufolge verzichten bereits heute die meisten Apotheker auf das Teilen, andere wollen es mit der Novelle aufgeben.

52 Prozent der Teilnehmer gaben an, keine Tabletten zu teilen. 15 Prozent erklärten, künftig nicht mehr zu teilen, 24 Prozent wollen weiter teilen und versuchen, die neuen Auflagen zu berücksichtigen. 8 Prozent der Befragten hatten keine Meinung zu dem Thema.

Grundsätzlich dürften halbe Tabletten in Blistern oder Dosetten künftig selten werden: So hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) ihre Mitglieder bereits angewiesen, keine geteilten Tabletten mehr zu verordnen. Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA) rät zudem vom Teilen ab.

An der Umfrage nahmen vom 25. bis zum 27. Mai 193 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

 

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