Berufsgericht

easy-Apothekerin: 750 Euro Geldbuße wegen Rx-Boni

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Berlin -

Eine easy-Apothekerin aus Hessen muss wegen ihrer Rx-Boni eine Geldbuße von 750 Euro bezahlen. Das Berufsgericht für Heilberufe am Verwaltungsgericht Gießen gab bei der gestrigen Verhandlung der Landesapothekerkammer Hessen recht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Wie viele easy-Apotheker hatte die Pharmazeutin im November 2010 – nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Rx-Boni – Gutscheine bei der Einlösung von Rezepten gewährt. Pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel erhielten die Kunden einen Bonus von einem Euro. Die Gutscheine konnten später beim Kauf von OTC-Produkten eingelöst werden.

Aus Sicht der Kammer hatte die Apothekerin damit gegen das Arzneimittelgesetz und die Arzneimittelpreisverordnung verstoßen. Die Apothekerin umgehe mit den Gutscheinen die strikte Preisbindung.

Die Apothekerin hatte sich dagegen auf das Grundgesetz berufen: Ein Preiswettbewerb unter Apotheken sei mit Blick auf das Recht auf freie Berufsausübung zuzulassen. Die flächendeckende Versorgung werde – anders als von der Kammer befürchtet – dadurch nicht gefährdet.

Das Berufsgericht teilte diese Auffassung nicht: Zwar habe der BGH im Jahr 2010 erklärt, Rx-Boni seien nur dann unzulässig, wenn sie „spürbar“ sein. Umstritten sei, ob diese Spürbarkeitsschwelle auch im „disziplinarähnlichen Berufsrecht“ anzuwenden sei.

Diese Grenze ist dem Berufsgericht zufolge jedenfalls bei einem Bonus von einem Euro pro Medikament überschritten. „Daher wurde der Beschuldigten unter Erteilung eines Verweises eine Geldbuße von 750 Euro auferlegt“, so das Gericht. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Apothekerin kann beim Landesberufsgericht in Kassel Berufung einlegen.

Für die Kooperation ist es der nächste Rückschlag im Kampf um das eigene Bonussystem. Erst vor kurzem hatte auch das Berufsgericht in Berlin gegen mehreren easy-Apotheker Verwarnungen ausgesprochen und Bußgelder verhängt.

Beim Bundesverfassungsgericht ist easyApotheke mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert, die gar nicht erst angenommen wurde.Jetzt soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verhandlung in Karlsruhe erzwingen.

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