Landesamt erklärt

Nur Zufall: Personenkontrolle vor den Ferien

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Berlin -

Schulschwänzer werden um die Ferienzeit herum besonders kontrolliert – gilt dies auch für Apotheken? In Hessen war es so, dass das Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) in einem Betrieb vor Beginn der Osterferien eine Personenkontrolle durchführte. Es handele sich jedoch nicht um „systematischen Inspektionen aufgrund von Ferienzeiten“, betont eine Behördensprecherin.

Der Verdacht lag nahe, als der Kontrolleur kurz vor Beginn der Osterferien in einem Betrieb in Hessen auftauchte und auch die Personalknappheit zum Thema wurde. Doch beim HLfGP sieht man keinen Zusammenhang und will den Apotheken nicht unterstellen, die Ferienzeit zu verlängern. „Aufgrund der großen Anzahl der zu inspizierenden Apotheken und sonstigen Betriebe können Ferienzeiten bei der Inspektionsplanung jedoch nicht ausgespart werden“, so die Sprecherin.

Vor einem Jahr hatte die Behörde die Inhaberinnen und Inhaber in einer „allgemeinen Information“ darauf hingewiesen, dass die Apotheke der „regelmäßigen Überwachung“ unterliegt und die Besichtigungen unangekündigt durchgeführt werden. „Apotheken werden auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes regelmäßig überwacht“, sagt die Sprecherin.

Der Zeitpunkt der Revisionen stand schon zuvor in der Kritik. Eine Inhaber beschwerte sich im vergangenen Jahr darüber, dass die Kontrolle genau in der Zeit des Deutschen Apothekertags (DAT) und der Expopharm stattfand. Selbst wenn das Amt solche Termine nicht im Blick habe, müssten es doch den kontrollierenden Apothekerinnen oder Apothekern klar sein – und eben auch, dass Inhaberinnen und Inhaber deshalb womöglich nicht in der Offizin seien, sagte die Apothekerin.

Auch damals betonte das Amt, dass aufgrund „der großen Anzahl der zu inspizierenden Apotheken und sonstigen Betriebe“ nicht auf zeitgleich stattfindende Veranstaltungen Rücksicht genommen werden könne.

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