Inhaberin reicht Beschwerde ein

Notdienstplanung: „Ab Januar müssen Patienten fast 40 km fahren“

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Berlin -

In Bayern tritt im Januar eine neue Notdienstplanung in Kraft, die durch KI gesteuert wird. Das Ziel: Trotz geringer Apothekendichte auf dem Land sollen so trotzdem 92 Prozent der Menschen nicht mehr als 20 Kilometern zur nächsten notdiensthabenden Apotheke fahren müssen. Dass dies nicht aufgeht, ärgert Dr. Gundula Weigand, Inhaberin der Stadtapotheke in Bad Königshofen. „Bereits im Januar wird es dreimal die Situation geben, dass Menschen fast 40 km fahren müssen.“

Mithilfe von KI sollen in einem neuen Modell die Notdienste ab Januar gerechter auf die Apotheken verteilt werden. Angestrebt werde, dass 92 Prozent der Menschen weiterhin eine Notdienstapotheke im Umkreis von 20 Kilometern finden, erklärte kürzlich die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK). Konkret: „Mit der neuen Organisation stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten jederzeit Zugang zu einer Notdienstapotheke haben. Gleichzeitig schaffen wir durch die gerechte Verteilung der Dienste eine Entlastung für das Apothekenpersonal.“

Für die Apotheken in manchen Regionen Bayerns geht das Konzept jedoch nicht auf. „Im Januar werden wir gleich dreimal die Situation haben, dass Patienten, die Medikamente außerhalb der regulären Apotheken-Öffnungszeit brauchen, ungefähr 36,5 km fahren müssen“, so Weigand. Das habe nichts mehr mit flächendeckender Versorgung der Bevölkerung zu tun. „Die Situation ist der hohen Schließungsrate zuzuschreiben“, erklärt sie. Im Umkreis mussten bereits mehrere Apotheken schließen, was die Verteilung der Notdienste bereits verschärfte.

„Ursprünglich hatten wir einen Rhythmus von einer Woche Notdienst am Stück, dann drei Wochen frei und wieder eine Woche Notdienst“, so Weigand. „Das ging jahrelang so.“ Wenn das neue Modell schlau wäre, würde es einen sogenannten Elfer-Rhythmus ausrechnen: „Stattdessen haben die Neustädter und Königshofener Apotheken manchmal gleichzeitig Dienst und dann wiederum keine der beiden Regionen“, beschwert sich Weigand.

Ein weiteres Ärgernis: „Wir haben erst ganz kurzfristig das Schreiben zur Neuregelung der Notdienste bekommen“, erklärt die Inhaberin. Das sei sehr merkwürdig gewesen. „Mit Posteingang war es schon dreieinhalb Wochen alt.“ Im Hinblick auf die Einspruchsfrist vermutet sie: „Es wurde meines Erachtens bewusst zurückgehalten, denn am Freitag kam es erst bei uns an und bereits Montag lief die Frist zum Widerspruch aus“, so die Apothekerin. Als die erste Änderung zum Notdienst bekannt gegeben wurde, habe sie noch Einspruch erhoben, erklärt sie.

Bei der BLAK habe sie trotzdem Beschwerde eingelegt. „Vielleicht bearbeiten sie es doch noch mal, so ist jedenfalls keine flächendeckende Versorgung gewährleistet“, so Weigand.

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