Berlin - „Aus hohen prozentualen Aufschlägen, die sich aus der Arzneimittelpreisverordnung für rezeptpflichtige Nicht-Fertigarzneimittel ergeben, sind nun je nach Menge gestaffelte, niedrigere prozentuale Aufschläge oder Festzuschläge geworden“, so informiert die Abda über die neuen Preisbildungsregeln für Cannabis. Für die Apotheke bedeutet das: Der wirtschaftliche Einkauf rückt weiter in den Fokus. Die abrechnungsfähigen Preise sind für alle Sorten gleich. Folglich müssten Apotheken per Mischkalkulation die Preise berechnen, um die Cannabis-Rezeptur weiterhin rentabel zu halten. Dies wird in der Praxis kaum möglich sein.
Die Preisbildung für Cannabisblüten hat sich geändert. Für alle Sorten ist ein einheitlicher Preis von 9,52 Euro pro Gramm abrechnungsfähig. Die jeweiligen Sorten sind im Einkaufspreis jedoch unterschiedlich teuer. Dieser einheitliche, abrechnungsfähige Einkaufspreis könnte Apotheker zur Mischkalkulation zwingen – diese ist vorab wohl nur wenig beeinflussbar. Welche Sorte wie häufig im Quartal vorkommt, kann nicht konstant bestimmt werden. Insbesondere zu Beginn der Therapie wechseln Patienten die Sorten, um eine optimale Wirkung und Compliance zu erreichen.
Zu dem festgelegten Preis pro Gramm kommen gestaffelte Fixzuschläge hinzu. Bis einschließlich 15 Gramm können 9,52 pro Gramm taxiert werden. Für jedes weitere Gramm bis zu einer Gesamtmenge von 30 Gramm sind 3,70 Euro abrechnungsfähig. Für alle Mengen über 30 Gramm können je Gramm 2,60 Euro taxiert werden. Als Sonder-PZN ist die Nummer 06460694 aufzudrucken. Diese Preise gelten für Blüten, die in unverändertem Zustand abgegeben werden. Für die Praxis bedeutet das: Je höher die verordnete Gesamtmenge, desto geringer der Preis, der abgerechnet werden kann (bezogen auf den mittleren Grammpreis).
Für Cannabisblüten, die für Zubereitungen weiterverarbeitet werden – beispielsweise zu THC/CBD-Extrakten – gelten geringere Fixzuschläge. Zunächst kann auch hier der Grammpreis von 9,52 Euro für alle Sorten abgerechnet werden. Bei den Fixzuschlägen bis 15 Gramm können 8,56 Euro anstatt 9,52 Euro pro Gramm zusätzlich taxiert werden. Danach gleicht die Staffelung der von unverarbeiteten Blüten: 3,70 Euro bis 30 Gramm, für jedes weitere Gramm 2,60 Euro.
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