Cannabis-Preise: Apotheker zeigen Unverständnis Alexandra Negt, 24.04.2020 14:18 Uhr
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Apothekerin Melanie Dolfen hat sich auf die Versorgung der Patienten mit Cannabis spezialisiert. Die neuen Preisregelungen kamen für sie sehr überraschend. Foto: BezirksApotheke
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In ihrer Apotheke direkt am Berliner Alexanderplatz werden täglich Cannabis-Rezepturen hergestellt. Foto: BezirksApotheke
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Hierzu gehört nicht nur die Abgabe von unveränderten Blüten. Foto: Science Foto Library
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Auch Vollspektrumextrakte werden für den Patienten umgefüllt und andere Extrakte werden hergestellt. Quelle: Tilray
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Die Rezeptur ist täglich ausgelastet. Neben den zahlreichen Cannabis-Rezepturen stellen die PTA der Bezirksapotheke auch alle anderen Arzneimittel her. Foto: BezirksApotheke
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Zur Herstellung von Cannabis-Rezepturen gehört auch die Prüfung auf Identität. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Bei der Dekoration hat die Inhaberin auch auf Hanf gesetzt: Seit neuestem hängen satt grüne Blätter von der Decke der Offizin. Foto: BezirksApotheke
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Die Dokumentation der Rezepturen nimmt mehr Zeit in Anspruch, als bei anderen Substanzen. Cannabis unterliegt dem BtM-Gesetz. Foto: BezirksApotheke
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Gerade jetzt in der Corona-Krise haben Apotheken andere Sorgen. Vielerorts wird in de Rezeptur aktuell Desinfektionsmittel in großen Mengen hergestellt. Da bleibt wenig Zeit für neue Preisregelungen. Foto: BezirksApotheke
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Die Apotheker bedauern, dass die Regelungen im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert worden sind. Foto: Pixabay
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Aktuell müssen Extrakte & Co. per Hand taxiert werden. Bislang sind die neuen Preise nicht in der Software hinterlegt. Foto: shutterstock.com/jessicahyde
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Für alle Cannabisblüten wurde ein Einheitspreis pro Gramm zugrunde gelegt. Foto: Cansativa
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Nicht alle Blüten sind im Einkaufspreis jedoch gleich teuer. Der Apotheker muss eine Mischkalkulation ansetzen die in der Praxis kaum möglich sei. Foto: Aurora
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Die Herstellung und Weiterentwicklung von Extrakten und anderen Darreichungsformen sei laut Aussagen der Apotheker immens wichtig – die neuen Preisregelungen könnten jedoch zu einem Innovationsstau führen. Foto: Tilray
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Seit 2017 können Patienten Medizinalhanf verordnet bekommen. Neben Blüten können auch Extrakte und Kapseln hergestellt und abgegeben werden. Foto: Tilray
Berlin - Rückwirkend zum 1. März hat sich die Preisbildung für Cannabisblüten und -zubereitungen geändert. Die neuen Regelungen zur Taxierung stoßen bei manchen Apothekern auf Unverständnis. Der Einheitspreis für Cannabisblüten entspreche oft nicht dem Einkaufspreis der Apotheke. Die Staffelung der prozentualen Aufschläge nach dem Motto „Je mehr, desto weniger“ erscheine nicht praxisorientiert. Auch der Verband der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) sieht die neu festgelegten Preise kritisch. Bei einigen Rezepturen ergeben sich nach den neuen Taxierungsregeln Differenzbeträge von über 500 Euro, berichten zwei Apotheker, die sich seit längerem mit der Abgabe von Medizinalhanf beschäftigen.
„Zunächst hielt ich die neue Regelung für einen Aprilscherz, kommuniziert am 1. April und keiner hat zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet – die Anlage 10 ist alles andere als konstruktiv,“ so die erste Reaktion von Melanie Dolfen, Inhaberin der Bezirksapotheke in Berlin. Die Preisänderung mitten in der Corona-Krise sorgte in ihren beiden Apotheken zunächst für Verwunderung: „Wir bedauern, dass wir vorab nicht informiert wurden. Die Änderungen in der Form, wie sie nun in Anlage 10 vorliegen, kamen sehr überraschend.“
Cannabis gehört in ihrer Apotheke zur Tagesordnung. Am Standort am Roten Rathaus, direkt am Alexanderplatz, werden zahlreiche Patienten mit der Heilpflanze versorgt. Dolfen gehörte 2017 zu den ersten Apotheken in Deutschland, die sich intensiv mit dem Thema Cannabis auseinandersetzten. „Die Cannabistherapie und die angemessene Versorgung durch die Apotheken ist mir wirklich ein Herzensprojekt. Mit einem Teil meiner Marge finanziere ich beispielsweise Informationsabende und Fortbildungen zum Thema Medizinalhanf, um das Thema weiter voranzubringen. Deshalb ist die Schmälerung der Marge nicht nur aus unternehmerischer Sicht ein Rückschritt.“
Unter Schmälerung der Marge versteht Dolfen den vereinheitlichten Preis für Cannabisblüten. Egal welche Sorte verordnet wurde, ab sofort darf der Apotheker nur noch einen Preis von 9,52 Euro pro Gramm berechnen. Einzelne Sorten würden jedoch auch bei guten Konditionen deutlich über diesem Betrag liegen. „Unsere Einkaufspreise variieren und liegen zwischen 8,50 Euro und 11,95 Euro. Es gibt aber auch Blütensorten, die deutlich teurer sind im Einkauf. Hier gibt es nie eine gleichmäßige Verteilung. Eine Mischkalkulation ist kaum möglich“, bedauert Dolfen. Es gibt Blüten, die häufiger verordnet werden als andere. Seltener verschrieben werden einzelne Sorten mit einem ganz bestimmten Verhältnis von THC zu CBD: „Diese Sorten liegen im Einkaufspreis zum Teil auch noch deutlich höher als 12 Euro pro Gramm.“ Hinzu kommt, dass die Apotheke nun je nach Abgabemenge andere Zuschläge erheben darf, auch hier übt die Apothekerin Kritik: „Die Staffelpreise sind für mich nicht logisch nachvollziehbar.“
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