Bundesrat

Minderjährige PTAs erlaubt

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Pharmazeutisch-technische Assistenten dürfen künftig auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres in das Berufsleben starten. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag eine entsprechende Änderung des „Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten“ beschlossen.

Bisher durfte die Berufserlaubnis nur an Volljährige erteilt werden. Diese Vorschrift soll nun aus dem Gesetz gestrichen werden. Durch die Änderung sollen PTAs, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, in Zukunft keine unnötigen Wartezeiten mehr für ihren Berufsbeginn auferlegt werden, teilte der Bundesrat mit.

Offenbar wird die neue Regelung im Alltag allerdings kaum Anwendung finden: Der Apothekengewerkschaft Adexa zufolge dauert die Ausbildung zur PTA aktuell zweieinhalb Jahre. Da sie in der Regel frühestens mit 16 Jahren begonnen werde und zudem ein Großteil der Auszubildenden Abitur hätten, sei bisher nur eine sehr geringe Menge der PTAs von Wartezeiten betroffenen gewesen, teilte eine Sprecherin der Arbeitnehmervertretung gegenüber APOTHEKE ADHOC mit.

Adexa erneuerte im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung ihre Forderung, die Ausbildung zur PTA auf drei Jahre zu verlängern.

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