Landessozialgericht

Kassenabschlag ruht bis zum Herbst

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Berlin -

Während in Berlin über den Kassenabschlag für 2013 gestritten wird, stauben in Potsdam die Verfahren um den Zwangsrabatt für die Jahre 2009 und 2010 ein: Die Schiedsstelle hatte den Abschlag für beide Jahre auf 1,75 Euro festgelegt. In beiden Verfahren gibt es vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg noch keinen Termin. Mit dem Abschlag für 2010 werden sich die Richter sogar frühestens im Herbst wieder befassen.

 

Das Sozialgericht Berlin hatte die Absenkung des Abschlags von 2,30 auf 1,75 Euro für das Jahr 2009 gekippt. Die Richter hatten im Mai 2011 bemängelt, dass die Schiedsstelle nur die gestiegenen Ausgaben für Personal- und Sachkosten berücksichtigt habe, nicht aber die Umsatzzuwächse in diesem Zeitraum.

Die Schiedsstelle war gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. Wegen einer Bestätigung der 1,75 Euro im Eilverfahren konnte der Schiedsspruch zunächst umgesetzt werden. Einen Verhandlungstermin vor dem LSG gibt es noch nicht.

Ebenfalls unter Vorbehalt steht der Schiedsspruch für 2010. Hier verhandelt das LSG in erster Instanz. Mit einer Entscheidung ist aber nicht so bald zu rechnen: Erst am 29. September wird die Sache dem zuständigen Richter wieder vorgelegt, der dann über einen Verhandlungstermin entscheidet.

 

 

In den Verhandlungen wollte die Schiedsstelle den Abschlag für 2010 nach ihren Berechnungen der Mehrbelastungen der Apotheken weiter absenken. Doch dann hatte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeschaltet: Weil zeitgleich mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) der Abschlag für zwei Jahre auf 2,05 Euro angehoben wurde, hätte eine Absenkung für das Vorjahr aus Sicht des Ministeriums ein falsches Signal bedeutet.

Die Schiedsstelle hatte nachgegeben und den Kassenabschlag für 2010 bei 1,75 Euro belassen. Der GKV-Spitzenverband hatten dem sogar zugestimmt – unter dem Vorbehalt, dass dieser Wert im Verfahren um den Abschlag für 2009 bestätigt wird.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte gegen den Schiedsspruch Klage eingereicht. In letzter Instanz muss vermutlich das Bundessozialgericht (BSG) über beide Schiedssprüche entscheiden. Die Apotheker werden also noch eine Weile auf eine endgültige Entscheidung warten müssen.

 

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