Heimversorgung

BVKA: „Kostenloses Verblistern ist rechtswidrig“

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Berlin -

Blisterapotheken und Blisterzentren fordern seit Jahren eine klare Kostenregelung für ihre Dienstleistung. Der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA) hat sich Expertenrat geholt: Wer kostenlos verblistert, verstößt laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Grau gegen geltendes Recht.

Apotheker die ihren Heimen das Verblistern kostenlos anbieten, handeln laut Grau gegen die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetz (HWG). Demnach ist es unzulässig, „Zuwendungen und sonstige Werbeabgaben (Waren oder Dienstleistungen) anzubieten […] oder zu bewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen.“

Das HWG nimmt geringwertige Kleinigkeiten zwar aus. Allerdings könne beim Verblistern nicht von einem solchen Fall ausgegangen werden, so Grau. Immerhin habe der Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt, dass bei einem geringen Wert maximal von 1 Euro ausgegangen werden darf.

Zwar gibt es laut HWG eine Ausnahmeregeluing für handelsübliche Nebenleistungen. Allerdings kann beim Verblistern laut Grau auch hiervon nicht die Rede sein. Denn Nebenleistung könne nur sein, was nach Vertragsinhalt oder Verkehrsanschauung nicht schon Teil der Hauptleistung sei. Zudem sei die Vorgabe auf einen angemessenen wirtschaftlichen Aufwand beschränkt.

Apotheker, die kostenlos für ihre Heime verblistern, könnten laut Grau auch Schwierigkeiten mit der jeweiligen Berufsordnung ihrer Kammer bekommen. So ist in der Berufsordnung für Apotheker in Berlin klar geregelt: „Apothekern ist es nicht gestattet,[...] Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern […] und anderen solche Vorteile anzubieten, wenn hierdurch die fachliche Unabhängigkeit beeinflusst wird oder ein solcher Eindruck entsteht.“

In Baden-Württemberg ist die Berufsordnung noch konkreter: Das kostenlose Verblistern oder Stellen von Arzneimitteln ist demnach unzulässig.

Grau sieht auch sozialrechtliche Probleme: Im Sozialgesetzbuch findet sich eine entsprechende Einschränkung zumindest für Hilfsmittel. Demnach dürfen Leistungserbringer Ärzten in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen keine wirtschaftlichen Vorteile gewähren. Laut Grau ist die kostenlose Verblisterung zumindest problematisch, wenn sich damit die Apotheke die Versorgung des Heims sichern will.

Eine aktuelle Gerichtsentscheidung zu diesem Thema gibt es laut Grau allerdings nicht. Lediglich das Landgericht Leipzig hatte im Juni 2000 entschieden, dass das kostenlose Verblistern eine verbotene Zugabe nach HWG ist.

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