Freiwahl

Neue Vorschriften für Kosmetika

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Berlin -

Bis zum Sommer müssen die Apotheken ihre Freiwahl auf Vordermann bringen. Denn am 11. Juli tritt eine neue Kosmetikverordnung der EU in Kraft. Danach dürfen nur noch Produkte verkauft werden, die den neuen Auflagen entsprechen. Große Hersteller sind aber vorbereitet und stellen ihre Verpackungen gegebenenfalls um.

Die Vorgaben für die Kennzeichnung der Kosmetika bleiben in weiten Teilen gleich: Auf der Verpackung müssen Inhaltsstoffe und Gewicht oder Volumen angegeben sein, gegebenenfalls ein Verfalldatum. Eine Chargennummer soll die Identifizierung des Produktes gewährleisten. Die Hersteller müssen für jedes Produkt eine „verantwortliche Person“ benennen. Diese muss nicht nur die Einhaltung der neuen Auflagen sicherstellen, sondern auch alle Händler identifizieren können, an die das Produkt geliefert wurde.

Eine Änderung betrifft etwa die Nano-Kennzeichnung: Die Hersteller müssen auf der Verpackung künftig angeben, welche Inhaltsstoffe Nanoteilchen enthalten. Die Hersteller sind vorbereitet: Entsprechende Änderungen der Umverpackung werde man selbstverständlich vornehmen, sagte eine Sprecherin des Kosmetikkonzerns L'Oréal. „Die Apotheken können sich sicher sein, dass wir das im Blick haben“, so die Sprecherin.

Eine Übergangsfrist für die Kosmetikverordnung gibt es nicht: Falsch gekennzeichnete Produkte dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verkauft werden. Die Apotheken sollten daher ihr Warenlager im Blick behalten, denn dem Vernehmen nach hocken die Abmahnanwälte schon in den Startblöcken.

Betroffen sind aber nicht nur Apotheken, sondern auch die Drogeriemärkte. Ein Rossmann-Sprecher sagte auf Anfrage, dass die Drogeriekette mit ihren Lieferanten im Vorfeld viel Gesprächsbedarf hatte. „Unsere Lieferanten haben sich verpflichtet, ihre Produkte auf einem Portal zu registrieren, auf das auch die zuständigen Behörden zugreifen können.“ Das gilt dem Sprecher zufolge auch für die Eigenmarken, die Rossmann von Fremdfirmen produzieren lässt.

Auch beim Konkurrenten dm ist man vorbereitet: „Um zum Stichtag die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können, haben wir auch bei den dm-Marken rechtzeitig alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Wir werden bis zum 11. Juli 2013 alle dm-Marken-Produkte umgestellt haben“, so Ulrich Maith, als dm-Geschäftsführer verantwortlich für die dm-Marken.

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