Kostenübernahme für Alternativen & Rezepturen

Fiebersaft-Engpass: BIG schließt sich Ausnahmeregelung an

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Berlin -

Um die Abgabe von verfügbaren Fiebersäften oder Rezepturen zu erleichtern, hat nun auch die BIG direkt gesund eine vorübergehende Ausnahmeregelung getroffen.

Die Abgabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften stellt Apotheken aktuell vor Herausforderungen: Ware kommt gar nicht oder nur vereinzelt, manchmal sind nur Präparate mit Mehrkosten verfügbar, die eigentlich von den Eltern zu zahlen wären.

Erleichterte Abgabe für Apotheken

Mehrere Kassen haben bereits angekündigt, diese Mehrkosten für die Dauer des Engpasses zu übernehmen. Nun schließt sich auch die BIG direkt gesund an: „So übernimmt die BIG bis zum Ende des Lieferengpasses nicht nur die Kosten für von Apotheken angefertigte Rezepturen mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen, sondern erstattet auch die Mehrkosten für den Paracetamol-Saft Ben-u-ron, dessen Preis weit über dem Festbetrag liegt“, erklärt die Krankenkasse. Apotheken müssen dafür auf dem Rezept bei der Abgabe die Sonder-PZN 02567024 und den Faktor 4 aufdrucken.

Zuvor hatten bereits die IKK classic, sowie die AOK Sachsen-Anhalt und der BKK Landesverband Süd über Ausnahmeregelungen informiert. Apotheken sollten vor der Belieferung entsprechender Rezepte daher einen genauen Blick auf die Krankenkasse der Versicherten werfen, um von den Ausnahmen Gebrauch machen zu können.

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