Apothekenbetriebsordnung

Checkliste zur Barrierefreiheit

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Was bedeutet eigentlich barrierefrei? Diese Frage hat sich die Apothekerkammer des Saarlandes gestellt und eine Checkliste entworfen. In Anlehnung an die UN-Behindertenrechtskonvention finden sich in der Übersicht eine Reihe von Anforderungen, die eine Apotheke behindertengerecht machen.

Behindertenparkplätze, Türen mit einer Mindestbreite von 90 Zentimetern, rutschhemmende Bodenbeläge, Tresen mit abgesenktem Bereich zur Beratung im Sitzen und kontrastreiche Markierungen an Glasflächen sollten demnach vorhanden sein, damit Gehbehinderte die Apotheke problemlos erreichen können.

Für Sehbehinderte müssten Bodenindikatoren für die Orientierung mit Langstock in der Offizin vorhanden sein. Damit auch kognitiv eingeschränkte Menschen richtig beraten werden, sieht die Checkliste entsprechende Schulungen für das Personal vor.

Welche Konsequenzen aus der Liste abgeleitet werden, sei noch nicht endgültig geklärt, sagt der Geschäftsführer der Kammer, Carsten Wohlfeil. Nicht jede Apotheke könne allen Anforderungen genügen. Man sei mit den zuständigen Ministerien in Gesprächen.

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