Rezeptgutscheine

Boni-Apotheker gibt auf

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Berlin -

Eigentlich sollte das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) heute sein Urteil in einem weiteren Verfahren zu Rezeptgutscheinen verkünden. Doch der beklagte Apotheker hat seine Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig. Der Apotheker darf seinen Kunden keine Gutscheine in Höhe von drei Euro pro Rezept mehr gewähren.

 

Im Mai 2011 hatte das Landgericht Magdeburg dem Apotheker Boris Osmann, Inhaber der Stern-Apotheke am Hasselbachplatz in Magdeburg, seine Rezeptgutscheine verboten. Aus Sicht der Richter war die Aktion ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Auch sei ein Betrag von 3 Euro nicht als geringfügige Kleinigkeit zu werten.

Das OLG Naumburg war dieser Auffassung in der Verhandlung gefolgt. Als Vergleich hatten die Richter die Preisunterschiede an Tankstellen herangezogen. Verbraucher würden selbst wegen Differenzen im Centbereich eine andere Tankstelle anfahren, was in der Summe auch keine größeren Einsparungen erzeuge als die von der Wettbewerbszentrale beanstandeten Rx-Boni. Die Richter hatten daher bereits angedeutet, gegen den Apotheker zu entscheiden.

Offenbar sah Osmann daher keine Aussicht mehr auf Erfolg. Ohnhin bietet der Apotheker seinen Kunden aktuell keine Rezeptgutscheine mehr. Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hatte in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren bereits eine einstweilige Verfügung erzielt.

Das OLG Naumburg hat in der Vergangenheit in Sachen Rx-Boni auch schon anders entschieden. In einem der ersten Verfahren zu Rezeptgutscheinen hatten die Richter der Versandapotheke „Zur Rose“ im Jahr 2005 sogar einen Bonus von 5 Euro pro Rezept erlaubt. Damals hatte das OLG mit der Trennung zwischen Erst- und Zweitgeschäft argumentiert.

Doch zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren zusammengelegten Verfahren im Jahr 2009 entschieden, dass Boni in dieser Höhe unzulässig sind. Diese höchstrichterliche Entscheidung haben die Naumburger Richter im aktuellen Fall gewürdigt.

 

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