„Geld für Abgabe und Distribution“

Bellinger: Maskengeld muss versteuert werden

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Berlin -

Die Apotheker bekommen noch vor Weihnachten das Geld aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) für die abgegeben Masken. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Der apothekenindividuelle Betrag muss wohl noch versteuert werden. Zu diesem Schluss kommt Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger.

Eindeutig ist der Fall bei der Vergütung der Masken im kommenden Jahr, die Berechtigte mit einem Coupon der Krankenkassen auslösen können. Der Verordnungstext ist in Bezug auf den Erstattungspreis explizit: „Für die Abgabe der Schutzmasken nach § 4 Absatz 2 Satz 1 erhält die Apotheke sechs Euro je Schutzmaske einschließlich Umsatzsteuer.“

Die Verordnung schweigt aber bezüglich der Pauschale, die die Apotheken noch in diesem Jahr aus dem Notdienstfonds erhalten. Doch laut Bellinger kann es sich auch dabei nur um einen Brutto-Betrag handeln. Sein Argument: „Der Staat stellt einen fixen Geldbetrag zur Verfügung. Ob der brutto oder netto ist, richtet sich nach der Versteuerung beim Empfänger. Der Empfänger bekommt hier Geld für Abgabe und Distribution der Masken, die er selbst mit Vorsteuer einkauft.“

Bellinger erklärt auch, warum das am Ende keinen Unterschied macht: „Wenn der Apotheker die Pauschale für die Abgabe ohne Umsatzsteuer verbuchen wollte, würde er sich damit automatisch die Vorsteuer für die Beschaffung sperren. Vorsteuer kann man nur ziehen für umsatzsteuerpflichtige Umsätze.“ Solange das Verhältnis aus ausgezahlter Pauschale und Beschaffungskosten für die abgegebenen Masken also ungefähr in der Waage ist, käme dabei dasselbe heraus.

Die Ausschüttung an die Apotheken richtet sich am Rx-Umsatz der Apotheke aus. Maßgeblich ist die Gesamtzahl der im dritten Quartal abgegebenen Rx-Packungen. Daraus ergibt sich der Verteilungsschlüssel, der nach Berechnungen des NNF exakt 2,825858034 Euro beträgt. Maßgebliche Packungen laut Bescheid mal Verteilungsschlüssel ergibt die Summe, die die Apotheke aus dem Fonds erhält – und laut Bellinger versteuern muss. Dem Vernehmen nach geht man auch bei der Abda davon aus, dass der Betrag steuerpflichtig ist.

Immerhin: Weil der Erstattungsbetrag noch in diesem Jahr überwiesen wird – der NNF schickt die Bescheide morgen raus – greift noch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent.

Vor der Ausschüttung wird allerdings noch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro abgezogen. Da insgesamt 18.811 Apotheken bedacht werden, fließen dem NNF auf diesem Weg 282.165 Euro zu.

 

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